Bundestag beschließt Spritpaket – mögliche Entlastung für das Gastgewerbe?
Knapp vier Wochen nach Beginn des Iran-Kriegs und stark gestiegenen Spritpreisen hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die Belastung für Verbraucher zu senken – doch auch für Gastronomie und Hotellerie könnten sich indirekte Auswirkungen ergeben.
Nach dem neuen Maßnahmenpaket dürfen Tankstellen nur noch einmal am Tag, um 12.00 Uhr, die Preise erhöhen. Preissenkungen sollen immer möglich sein.
Die neue Regel könnte vor Ostern in Kraft treten. Außerdem bekommt das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise.
Neue Tank-Regel
Die schwarz-rote Koalition verspricht sich von der Änderung nach österreichischem Vorbild mehr Verlässlichkeit durch weniger Preiserhöhungen sowie mehr Transparenz.
Verstöße gegen das geplante Verbot der mehrfachen Preiserhöhungen können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Das Gesetz soll nach einem Jahr evaluiert werden.
Indirekter Druck auf das Gastgewerbe
Für Gastronomie und Hotellerie ist das geplante Maßnahmenpaket indirekt relevant. Zwar gehören Benzin- und Dieselpreise nicht zu den größten direkten Kostenblöcken – dennoch wirken sich steigende Spritpreise entlang der gesamten Lieferkette aus.
Höhere Kraftstoffkosten belasten Speditionen und Lieferdienste, die Waren an Restaurants und Hotels liefern. Diese Mehrkosten werden in der Regel zumindest teilweise weitergegeben. Für Betriebe bedeutet das: steigende Einkaufspreise bei Lebensmitteln und Getränken können die Kalkulation zusätzlich unter Druck setzen.
Deutlicher spürbar sind die Effekte bei Betrieben mit eigener Logistik. Lieferdienste, Catering-Unternehmen oder Foodtrucks müssen steigende Spritkosten unmittelbar tragen. Je nach Geschäftsmodell kann das die Margen reduzieren oder Preisanpassungen erforderlich machen.
Mögliche indirekte Entlastung für gastgewerbliche Betriebe
Das geplante Maßnahmenpaket könnte für eine gewisse Stabilisierung sorgen und damit eine indirekte Entlastung für das Gastgewerbe bringen. Durch die Begrenzung von Preiserhöhungen auf einmal täglich sollen starke Preisschwankungen reduziert werden. Das könnte insbesondere bei Lieferketten und Transportkosten für mehr Planbarkeit sorgen.
Zudem sollen die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts gegen überhöhte Preise dazu beitragen, extreme Preisspitzen einzudämmen. Sollte dies gelingen, könnten sich auch indirekte Kostensteigerungen für Betriebe zumindest abschwächen.
Wirkung der Maßnahmen unklar
Umstritten ist dennoch, ob die neue Regel wirklich preisdämpfend wirkt. So schrieb der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag, die neue Tankregel könne es für Verbraucher einfacher machen, Preise zu vergleichen. „Ob dadurch die Preise nachhaltig gesenkt werden können, ist allerdings nicht klar.“
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte gesagt, die Preise in Deutschland seien extrem volatil. Im Durchschnitt melde eine Tankstelle pro Tag 20 Preisveränderungen, in der Spitze seien es 50. Dadurch verlören Preisvergleichs-Apps an Wert.
Der Bundesverband Freier Tankstellen wies darauf hin: Ein erheblicher Grund für die im europäischen Vergleich hohen Kraftstoffpreise in Deutschland seien die politisch festgelegten Kostenbestandteile – wie die Energiesteuer, die CO2-Bepreisung und die Mehrwertsteuer.
Politiker warfen den Mineralölkonzernen am Bundestag erneut Abzocke vor. Die Branche hatte dies zurückgewiesen.
Mittelstand kritisiert Spritpreispaket als unzureichend
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) hält das vom Bundestag beschlossene Kraftstoffpreisanpassungsgesetz für unzureichend und fordert weitere Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Eine Umfrage unter 450 Betrieben zeige, dass mehr als 90 Prozent seit Beginn des Iran-Kriegs deutlich gestiegene Energie- und Spritkosten beklagen.
Rund ein Drittel der Unternehmen verzeichnet demnach Preissteigerungen von über 30 Prozent. Mehr als die Hälfte spricht von einer erheblichen oder kritischen Belastung für den laufenden Geschäftsbetrieb. Wie die Umfrageergebnisse zeigen, hätten viele Betriebe bereits Investitionen verschoben oder reduziert, den Energieverbrauch gesenkt oder Preise erhöht.
DMB-Chef Marc S. Tenbieg bezeichnete das Gesetz als unzureichend. Es könne nur ein erster Schritt sein. Nötig seien weitere Maßnahmen, etwa steuerliche Entlastungen, um Investitionen zu ermöglichen und die Folgen steigender Energiepreise abzufedern.
Kommen schnell weitere Maßnahmen?
Das Paket muss noch den Bundesrat passieren, das ist am Freitag geplant. Allerdings zeichnen sich weitere Schritte der Koalition ab – auch weil fraglich ist, ob das beschlossene Paket wirklich zu Entlastungen für Autofahrer führt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich am Mittwoch im Bundestag offen für weitere Maßnahmen. Ein erstes Paket werde „nicht ausreichen, um die Preise so zu dämpfen, dass sie wieder verträglich werden für die Verbraucher“.
Die weiterhin zu hohen Kraftstoffpreise belasteten die Menschen in Deutschland schmerzhaft, sagte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn. Er leitet zusammen mit Unionsfraktionsvize Sepp Müller eine von den Koalitionsfraktionen eingesetzte Taskforce, die am Freitag erneut tagt.
In der Debatte sind eine befristete Senkung der Energiesteuer, eine höhere Pendlerpauschale und ein Preisdeckel für Benzin und Diesel. Denkbar scheinen auch Entlastungen bei der Lkw-Maut. Außerdem geht es um eine mögliche „Übergewinnsteuer“. Das ist eine Art Extra-Steuer für kriegsbedingte Profite der Mineralölkonzerne. Sie gab es für eine bestimmte Zeit nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 und der dadurch ausgelösten Energiepreiskrise.
Offiziell hieß sie „EU-Energiekrisenbeitrag“. Der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban sagte, eine Grundlage für diesen Beitrag auf EU-Ebene sei ausgelaufen, eine „Übergewinnsteuer“ sei nicht einfach machbar.
Möglich sind auch Maßnahmen mit Blick auf gestiegene Ölpreise und einen drohenden Preissprung bei Lebensmitteln, außerdem eine Senkung der Stromsteuer für alle.
(dpa/SAKL)