Datenschutz

Corona-Gästelisten in Hessen: „Viele Beschwerden“

Nahaufnahme einer Person, die gerade eine Gästeliste im Restaurant ausfüllt
Das Ausfüllen der Gästeliste in Restaurants erzeugt häufig Unmut. (Foto: ©EKH-Pictures/stock.adobe.com)
Beim Datenschutzbeauftragen des Landes haben sich inzwischen zahlreiche Bürger über die Gästelistenführung in der Gastronomie beschwert. Resultat des Unmuts: Fantasie-Angaben der Gäste. Der Dehoga mahnt an.
Mittwoch, 09.09.2020, 12:57 Uhr, Autor: Kristina Presser

Der hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, erhält viele Beschwerden von Bürgern über die Corona-Gästelisten in der Gastronomie. Das berichtete jetzt eine Sprecherin in Wiesbaden und sprach von einer Zahl „unter 100“. „Es ist der Eindruck entstanden, dass die Gastronomen mit der datenschutzgerechten Corona-Listen-Verwaltung überfordert sind“, erläuterte sie. Allerdings sei dem Datenschutzbeauftragten bislang keine Datenpanne im Zusammenhang mit den Listen bekannt. Die Gastronomen müssten einen solchen Fall melden, erklärte die Sprecherin. Der Datenschutzbeauftragte könnte zudem über eine Beschwerde oder nach einer Kontrolle von einer Datenpanne erfahren.

Hauptgeschäftsführer des Dehoga Hessen, Julius Wagner, mahnte indessen: „Gäste und Gastronomen sollten an einem Strang ziehen, auch bei der Gästedatenerfassung. Ausgesucht hat sich das wirklich niemand.“ Und die Branche brauche echte Unterstützung, die sich auch in einfachen Gesten eines jeden Einzelnen ausdrückt.

Bei der Nachverfolgung von Infektionsketten war nach Angaben Wagners zuletzt in hessenweit drei Fällen aufgefallen, dass ein teils relativ hoher Anteil von Lokalbesuchern Fantasie-Angaben bei der Datenerfassung gemacht hatte. Es seien bis zu 30 Prozent der Daten aus der Luft gegriffen gewesen. Den Wirten seien bei dem Thema die Hände gebunden, da sie kein Recht hätten, die Gäste zum Vorzeigen ihrer Personalausweise zu verpflichten.

Es sei nicht hilfreich, die Corona-Regeln einfach zu missachten, wenn man mit ihnen nicht einverstanden ist, erklärte Wagner. Das verlagere eine durchaus notwendige Diskussion und Überprüfung bestehender Schutzmaßnahmen auf die Ebene der Ordnungsbehörden – wo die Debatte wenig brächte außer Ärger für die Gastronomen.
(dpa/lhe/KP)

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