DEHOGA begrüßt Verlängerung der 70-Tage-Regelung
Im Zuge der Einführung des Mindestlohns 2015 wurde eine Übergangsregelung geschaffen, nach welcher kurzfristig Beschäftigte statt zwei Monate oder maximal 50 Arbeitstage nun drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden konnten, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten musste. Zum Jahresende wäre diese Regelung ausgelaufen, was eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung bedeutet hätte. Die Koalition von CDU/CSU und SPD hat nun beschlossen, die 70-Tage-Regelung zu verlängern. Laut Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. August 2018 soll diese Regelung künftig unbefristet gelten.
Der DEHOGA Bayern hat den Beschluss des Koalitionsausschusses, die ersten 70 Tage kurzfristig Beschäftigter dauerhaft von den Sozialabgaben zu befreien, nun deutlich begrüßt: „In den letzten Monaten haben wir uns sehr stark in vielen persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Bundes- und Staatsregierung sowie Stellungnahmen und Schreiben für die Entfristung der zum Jahresende auslaufenden 70-Tage-Regelung kurzfristig Beschäftigter engagiert“, lässt Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern dazu verlauten, „unsere Bemühungen haben sich bezahlt gemacht. Gerade für unsere personalintensive und stark von Saisonarbeit geprägte Branche wäre eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung ein harter Schlag gewesen. Eine dauerhafte Regelung bietet den Wirten und Hoteliers nun endlich Sicherheit“, ergänzt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. (BHG/TH)