Was fordert der Verband?

Dehoga Wahlcheck zur Bundestagswahl

Deutscher Bundestag
Der DEHOGA fordert eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und gleiche Steuern für Essen.
Drei Monate vor der Bundestagswahl hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) mit seinem „Wahlcheck“ die politische Agenda der Branche veröffentlicht.
Montag, 26.06.2017, 14:15 Uhr, Autor: Markus Jergler

Gastronomie und Hotellerie gehören mit 221.000 Betrieben, 2,1 Millionen Beschäftigten, 54.000 Azubis und einem Jahresnettoumsatz von knapp 81 Milliarden Euro zu Deutschlands größten und gesellschaftlich wichtigsten Wirtschaftszweigen. Der Wahlcheck gliedert sich in acht Themenfelder. „Wir machen uns stark für eine Politik, die unsere Unternehmer beflügelt und nicht fesselt. Gute Rahmenbedingungen sind Voraussetzung dafür, dass der Deutschlandtourismus weiter auf Erfolgskurs bleibt“, so DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Im Fokus stehen die Forderungen nach ausnahmslos gleichen Steuern für Essen unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Ort des Verzehrs sowie nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Kernforderungen sind Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und gleiche Steuern
Konkret kämpft der DEHOGA für eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Woche verteilt werden, ohne jedoch die Gesamtarbeitszeit zu verlängern. „Gerade im Veranstaltungsgeschäft ist mehr Flexibilität dringend notwendig. Beispiele gibt es genug: Wenn eine Hochzeit länger dauert, sich der Reisebus verspätet oder das Sommerwetter zum Verweilen im Biergarten einlädt – dann können die Betriebe einer Dienstleistungsbranche nicht einfach aufhören zu kochen
und zu bedienen“, erklärt Zöllick. Der DEHOGA hat mit Blick auf die Bundestagswahl bereits im März 2017 eine bundesweite Kampagne „Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit“ gestartet.

Das zweite große Branchenanliegen lautet gleiche Steuern für Essen: 19 Prozent Mehrwertsteuer für die Restaurants sind ein knallharter Wettbewerbsnachteil für das Gastgewerbe, insbesondere gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein Sortiment verzehrfertiger Essensangebote signifikant ausgeweitet hat und weiterhin ausbaut, aber nur 7 Prozent Mehrwertsteuer abführen muss. In 17 EU-Staaten wird bereits zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant steuerlich kein Unterschied gemacht. „Genau so zeigt sich Wertschätzung für die regionale Küche, die frische Zubereitung und die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft“, erklärt der DEHOGA-Präsident. „Gleiche Steuern für Essen sind für unsere Branche eine Frage der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Familienbetriebe und Restaurants.“

Der Wahlcheck geht zur Beantwortung an die Parteizentralen und bundesweit an die Direkt- und Listenkandidaten. Alle Antworten werden online bzw. spätestens Anfang September in einem Wahlaufruf von Gastronomie und Hotellerie veröffentlicht. (MJ)

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