„Die Luft wird dünn, Herr Altmaier!“
Bundeswirtschaftsminister Altmaier lobt seinen Aktionismus und verschiebt die Novemberhilfe trotz bestehender Insolvenzantragspflicht ins neue Jahr. Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe wendet sich daher erneut an die Bundesregierung – es ist inzwischen der 25. Brief des Hoteliers. Zwar hält Iserlohe den kurzfristigen harten Lockdown für sinnvoll, um aus der exponentiellen Entwicklung des Infektionsgeschehens herauszukommen, jedoch fürchtet er, dass den meisten im Gastgewerbe nun endgültig die Luft ausgehen wird: „Die Luft wird dünn, Herr Altmaier! Es hilft nichts, heute im Bundestag den Aktionismus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu loben und dabei zu vergessen, dass Unternehmen bei Überschuldung wieder Insolvenz anmelden müssen“, so der Familienunternehmer.
„Das kann doch nicht Ihr Ernst sein“
Grund dafür sei die Verzögerungstaktik der Regierung: Die Insolvenzantragspflicht wurde zum 1. Oktober 2020 wiedereingeführt, die sogenannten Novemberhilfen können erst im nächsten Jahr ausgezahlt werden. Darüber hinaus sollen die Novemberhilfen zu „Förderprogrammen“ umgewandelt werden, die nicht das richtige Mittel sind. Daher seien schlichte Entschädigungen durch das Bundesfinanzministerium gefragt und das bereits deutlich vor einer Insolvenzantragspflicht. Denn im Falle einer drohenden Insolvenz dürften Novemberhilfen gar nicht mehr bezogen werden. „Das kann doch nicht Ihr Ernst sein“, kommentiert Iserlohe das Vorgehen. „Durch die verschleppte Bearbeitung zwingen Sie Unternehmen in die Insolvenz.“ Er fordert daher:
- Die Aussetzung des Insolvenzantragsgrundes wegen einer Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeit nach § 15 InsO bis zum Ende der Pandemie nach § 5 (4) IfSG, aufgrund der nicht zeitgerechten Auszahlung von Entschädigungen.
- Die Aufhebung des Überschuldungstatbestandes als Insolvenzgrund (§ 19 InsO), da die technische Überschuldung einerseits eine europäische Wettbewerbsverzerrung darstellt und andererseits die Rückzahlungschance der Überbrückungsmittel vereiteln wird, was zwangsläufig zur Bankenkrise in 2022 führen kann.
- Die Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage zum § 313 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ergänzung des Artikel 240 EGBGB solange die Pandemie besteht.
„Wir wollen endlich ernstgenommen werden“
Der Unternehmer appelliert erneut an die Bundesregierung: „Wir wollen endlich ernstgenommen und nicht mehr mit Versprechungen vertröstet werden, die zum einen nicht in unseren Bilanzen aktivierbar und vor allem bisher noch nicht auf unseren Konten angekommen sind. Wir sind inzwischen mit unseren über 2,4 Millionen Arbeitnehmern der Branche über das Stadium der Hoffnung hinaus.“
(Honestis AG/NZ)