Einkommensteuerreform 2027: Folgen für das Gastgewerbe
Nach langem Gezerre hat das Bundeskabinett am 2. September 2026 die Einkommensteuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Die Reform soll vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern entlasten und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Insgesamt sollen die Entlastungen in zwei Stufen erfolgen und ab 2028 ein Volumen von jährlich rund zehn Milliarden Euro erreichen. Geplant sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, ein angepasster Einkommensteuertarif, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie steigendes Kindergeld.
Für Hotels und Gastronomiebetriebe enthält der Entwurf allerdings nicht nur Entlastungen: Vor allem die geplante höhere Pauschalsteuer auf Minijobs stößt beim Dehoga auf deutliche Kritik.
Minijobs sollen für Arbeitgeber teurer werden
Für das Gastgewerbe besonders relevant ist die geplante Änderung bei Minijobs. Der einheitliche Pauschalsteuersatz soll von derzeit zwei auf fünf Prozent steigen.
Der Dehoga Bundesverband sieht darin eine zusätzliche Belastung für die Branche. „Wer sich politisch zum Minijob bekennt, muss ihn auch bezahlbar halten“, erklärt Dehoga-Präsident Guido Zöllick.
Weiter heißt es in seiner Stellungnahme: „Die Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent ist das völlig falsche Signal. Minijobs müssen bezahlbar bleiben. Wer ihre Kosten immer weiter nach oben treibt, greift unmittelbar die Beschäftigungsfähigkeit der Branche an und nimmt Betrieben wie Beschäftigten die notwendige Flexibilität.“
Nach Angaben des Verbandes arbeitet jeder zweite Beschäftigte im Gastgewerbe auf Minijobbasis. Insbesondere abends, an Wochenenden, bei Veranstaltungen oder in Saisonzeiten seien diese Beschäftigungsverhältnisse für viele Betriebe unverzichtbar.
Bereits kurz vor der Sommerpause sei zudem der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent angehoben worden. Weitere Belastungen durch einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung würden ebenso im Raum stehen wie Eingriffe in den rentenrechtlichen Sonderstatus der Minijobs.
„Die steigenden Personalkosten sind mit Abstand die größte Herausforderung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Der Bundestag muss deshalb dringend nachbessern und weitere Belastungen verhindern“, fordert Zöllick.
Höhere Grenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge
An anderer Stelle könnte die Reform Mitarbeitern im Gastgewerbe zugutekommen. Bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn von derzeit 50 auf 75 Euro pro Stunde steigen.
Damit können höhere Zuschläge steuerfrei bleiben. Gerade für Branchen mit regelmäßiger Arbeit an Sonn- und Feiertagen wie Gastronomie und Hotellerie ist diese Änderung von besonderer Bedeutung.
Die Anhebung gilt nach den derzeitigen Plänen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Die entsprechende Grenze für Nachtarbeit soll dagegen bei 50 Euro bleiben.
Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen
Zu den zentralen Bestandteilen der Reform gehört außerdem ein höherer Grundfreibetrag. Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
Auch der Einkommensteuertarif soll angepasst werden. Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen – ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für beruflich bedingte Ausgaben soll zugleich von 1.230 auf 1.430 Euro erhöht werden.
Für Familien sind ebenfalls höhere Leistungen vorgesehen. Das Kindergeld soll von derzeit 259 Euro je Kind und Monat zunächst auf 267 Euro im kommenden Jahr und anschließend auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Die Kinderfreibeträge sollen ebenfalls steigen – von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro.
Höhere Steuersätze für hohe Einkommen
Finanziert werden sollen die Entlastungen unter anderem durch eine stärkere Besteuerung besonders hoher Einkommen. Die bestehende „Reichensteuer“ für noch höhere Einkommen soll aufgesplittet werden. So soll der Steuersatz von 45 Prozent schon für ein zu versteuerndes Einkommen ab 250.000 Euro gelten statt ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro soll eine neue „Superreichensteuer“ von 47 Prozent kommen. Dieser etwas größere Beitrag der Spitzeneinkommen am obersten Ende sei „eine Frage der Fairness“, sagte Klingbeil.
Für das Gastgewerbe ist dieser Punkt auch deshalb relevant, weil zahlreiche Betriebe als Personenunternehmen organisiert sind und ihre Gewinne über die Einkommensteuer versteuern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) monierte beispielsweise, die Reichensteuer-Anhebung sei faktisch eine „Mittelstandssteuer“. Sie belaste Betriebe, die investieren, ausbilden und Arbeitsplätze schaffen.
Der Dehoga sieht deshalb auch hier Risiken für Unternehmer im Gastgewerbe. „Deutschland braucht eine Steuerpolitik, die Arbeit und Unternehmertum tatsächlich entlastet“, betont Zöllick. "Viele gastgewerbliche Betriebe sind mittelständische Personenunternehmen und versteuern ihre Gewinne über die Einkommensteuer. Zusätzliche Belastungen nehmen ihnen genau die Mittel, die sie für Investitionen, Arbeitsplätze und Zukunftssicherung benötigen."
Weitere Reaktionen
Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) dürften die Entlastungen kaum die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten daher nicht nennenswert stärken. Der Spitzensteuersatz greife weiter zu früh und belaste so auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienern zählten.
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der „Rheinischen Post“, geringe Entlastungen durch die Steuerreform würden durch viele Belastungen bei Abgaben und Streichungen konterkariert.
Wie es weitergeht
Nach dem Zeitplan der Koalition soll die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Einkommensteuerreform jedoch noch nicht endgültig beschlossen.
Der Regierungsentwurf geht nun zu weiteren Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Dabei ist die Koalition auf die Zustimmung der Länder angewiesen, die wie der Bund 42,5 Prozent der Einkommensteuer-Einnahmen erhalten. Auch im Parlament könnten weitere Entlastungswünsche auf den Tisch kommen.
Darauf pochte bereits das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss, was Klingbeil mit einer Ermahnung konterte. Zugleich zeigte er sich offen für Änderungen – das Geld dafür müsse aber erst mal gefunden werden.
(dpa/Dehoga/SAKL)