Entwurf zur Arbeitszeit-Reform: Mehr Flexibilität für das Gastgewerbe?
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Umgesetzt werden soll das durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, in dem es aktuell heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen heute schon möglich. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sie innerhalb eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. In Tarifverträgen dürfen weitere Regelungen getroffen werden.
Entwurf tastet Achtstundentag grundsätzlich nicht an
In Berlin sickerte nun ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durch. Darin bleibt der Achtstundentag grundsätzlich unangetastet. Die Ausnahmeregelungen sollen aber erweitert werden.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen soll es demnach möglich sein, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren“, wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.
Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknüpft werden soll. „Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.
Widerspruch kam auch von CDU und CSU: „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, sagte der Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), dem „Handelsblatt“.
Warum die Reform für Hotels und Restaurants wichtig ist
Das Gastgewerbe fordert bereits seit längerem mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten. Hintergrund sind die besonderen Anforderungen in Hotellerie und Gastronomie: Frühstücksservice, Abendgeschäft, Veranstaltungen, Hochzeiten, saisonale Spitzen und kurzfristige Nachfrageschwankungen lassen sich aus Sicht der Branche nur schwer mit starren täglichen Höchstgrenzen vereinbaren.
„Die Tageshöchstarbeitszeit passt nicht mehr zur Lebenswirklichkeit der Menschen und der Betriebe“, sagte Dehoga-Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert bereits 2024. „Die Umstellung auf eine gesetzliche Wochenarbeitszeit ist überfällig! Nur so lassen sich die Bedürfnisse der Mitarbeiter verwirklichen.“
Für Hotels und Restaurants ist die Wochenarbeitszeit deshalb besonders relevant, weil der Arbeitsanfall häufig in Spitzen entsteht und nicht gleichmäßig über den Tag verteilt ist. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde Betrieben mehr Spielraum geben, solche Phasen abzudecken, ohne die insgesamt zulässige Arbeitszeit auszuweiten. Aus Branchensicht könnte das helfen, Dienstpläne näher an der betrieblichen Realität und an den Bedürfnissen der Mitarbeiter auszurichten.
Unter anderem unterstützt der Dehoga Bundesverband die Initiative „Wochenarbeitszeit jetzt“. Inzwischen haben sich mehrere Wirtschafts- und Branchenverbände angeschlossen. Ziel ist eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und damit die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Nach Angaben der Verbände soll es dabei nicht um mehr Arbeit gehen, sondern um mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit.
Als Argument verweist der Verband auch darauf, dass flexible Arbeitszeiten für weniger Homeoffice-fähige Branchen wie das Gastgewerbe eine Alternative sein könnten. Gerade Hotels und Restaurants könnten solche Spielräume nutzen, um betriebliche Anforderungen und Mitarbeiterinteressen besser miteinander zu verbinden.
„Arbeitgeber wie Arbeitnehmer machen deutlich, worum es geht: nicht mehr Arbeit, sondern mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit“, heißt es in einer Medienmitteilung des Bündnisses. Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin vom Dehoga Bundesverband, erklärte dazu: „Das Gastgewerbe lebt von Flexibilität. Ob Frühstücksservice, Hochzeitsfeier oder saisonale Spitzen: Starre tägliche Höchstgrenzen passen weder zur betrieblichen Realität noch zu den Bedürfnissen vieler Beschäftigter.“
Auch die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt drängt auf eine schnellere Umsetzung der Reform. DZG-Vorstandschef Dr. Marcel Klinge sagte: „Die Unternehmen der Gastwelt, bestehend aus Tourismus, Hospitality, Foodservice und Freizeitwirtschaft, stehen unter massivem Druck durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und volatile Nachfrage. Sie brauchen jetzt mehr Flexibilität – nicht erst im kommenden Jahr. Jeder Monat zählt.“
Pläne können sich noch ändern
In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Danach folgt eine Abstimmung innerhalb der ganzen Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss berät auch noch der Bundestag darüber. Es ist also noch völlig offen, wie die Gesetzesänderung am Ende wirklich aussieht.
An dem Projekt scheiden sich die Geister. So machte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren schon im vergangenen Jahr deutlich, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes „kein Wunschprojekt“ der SPD sei. Die Gewerkschaften mobilisieren seit Monaten mit der Kampagne „Mit Macht für die 8“ gegen die Pläne und warnen vor einer Abschaffung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingeführt wurde. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde er 1918 erstmals gesetzlich verankert.
Gesetz sieht weitere Änderungen vor
Der nun bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht weitere Neuregelungen vor. So sollen künftig täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch erfasst werden. Nur so sei es nach EU-Rechtsprechung möglich, die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen, heißt es in der Begründung zum Entwurf. Die Arbeitgeber kritisieren das als zu bürokratisch und sehen die Möglichkeit der sogenannten Vertrauensarbeitszeit damit gefährdet.
(dpa/SAKL)