EU-Parlament stimmt gegen Namen wie „Veggie-Hühnchen“
Vegetarische Produkte dürfen in der EU nach der Vorstellung des Europaparlaments künftig nicht mehr mit Begriffen wie „Speck“, „Hühnchen“ oder „Rippchen“ beworben werden. Mit 560 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten in Straßburg für einen Gesetzesvorschlag, der unter anderem diese Regelungen vorsieht.
Das entspricht einem Kompromiss, den Abgeordnete Anfang März mit Vertretern der EU-Staaten vereinbart hatten. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen.
Kritik am ""Veggie-Burger"-Verbot
Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Konkret sollten demnach Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet – und stieß auf viel Kritik, unter anderem aus Deutschland.
Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten, argumentierten sie.
Auch aus der Gastronomie kam damals Kritik. Branchenvertreter warnten vor zusätzlichem Aufwand mehr Bürokratie sowie Verunsicherung bei Gästen. So müssten Speisekarten, Aushänge, Webseiten, Online-Bestellsysteme, Kassensoftware und POS-Materialien angepasst werden, wenn etablierte Produktnamen nicht mehr genutzt werden dürfen. Auch Schulungen für Servicemitarbeiter hätten nötig werden können, um neue Bezeichnungen gegenüber Gästen verständlich zu erklären.
Was nicht mehr auf der Speisekarte stehen darf
Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach dem Beschluss des Parlaments auch weiter grundsätzlich möglich sein.
Tabu sind dann künftig aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Leber, Kotelett oder Speck. Sie dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Text als „genießbare Teile von Tieren“ definiert.
Rainer sieht Licht und Schatten
Bundesernährungsminister Alois Rainer sah nach der Einigung im März Licht und Schatten. „Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Rainer äußerte sich zugleich kritisch zur Liste mit Begriffen, die künftig Fleischprodukten vorbehalten sind. „Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt“, sagte der Minister. Sie bedeute für die Branche unnötigen Mehraufwand.
Eigentlich sollte es bei dem EU-Vorhaben vor allem darum gehen, die Verhandlungsposition von Landwirten zu stärken. Schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern sollen Pflicht werden, damit Produktionskosten berücksichtigt werden und es Verlässlichkeit gibt. Die Staaten müssen die Vorgaben nach der Bestätigung in nationales Recht umsetzen und können dabei auch Sektoren und Produkte ausnehmen.
(dpa/SAKL)