EU-Kommission

EU verhängt Millionen-Strafe gegen Google: Mögliche Folgen für Hotels und Restaurants

Google
Die EU-Kommission wirft Google vor, eigene Dienste in den Suchergebnissen gegenüber Konkurrenzangeboten zu bevorzugen. Dafür soll der Konzern 890 Millionen Euro zahlen. (Foto: © Thaspol/stock.adobe.com)
Was steht oben, wenn Nutzer Hotels, Routen oder WM-Spiele googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel und verhängt eine Millionenstrafe gegen den US-Konzern – mit möglichen Folgen für Sichtbarkeit und Direktbuchungen im Gastgewerbe.
Donnerstag, 23.07.2026, 15:32 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die EU verhängt gegen Google wegen unfairer Geschäftspraktiken eine Strafe von 890 Millionen Euro. Der US-Konzern hat nach Ansicht der Europäischen Kommission mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt.

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen – etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM - prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission. 

Position und Darstellung eines Angebots in der Google-Suche könnten dabei darüber entscheiden, ob Nutzer beispielsweise zunächst Googles eigene Hotelübersicht, ein Buchungsportal oder die Internetseite eines Hotels aufrufen. Die Entscheidung betrifft somit potenziell auch die digitale Sichtbarkeit einzelner Gastgeber.

Zudem hindere der Online-Riese App-Entwickler bei Google Play zu sehr daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben – also etwa auf einen besseren Preis in einem anderen App-Store zu verweisen. 

Google als Torwächter eingestuft 

In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbrauchern dar. 

Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Microsoft sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. 

Für Hotels und Restaurants ist diese Einstufung besonders relevant, weil große Plattformen eine zentrale Rolle bei der digitalen Suche und Buchung spielen. Wer heute nach einem Hotel sucht, bekommt nicht nur organische Treffer, sondern häufig Karten, Preisboxen, Vergleichsoptionen, Verfügbarkeiten und Buchungswege angezeigt. Ob der Klick dann auf der eigenen Hotelwebseite, bei einer Metasuche oder bei einer OTA landet, entscheidet mit über Vertriebskosten und Margen.

Die Entscheidung aus Brüssel zielt deshalb direkt auf einen Bereich, der im Hotelvertrieb längst geschäftskritisch ist. Die Vorgaben sollen deshalb nun verhindern, dass konzerneigene Angebote allein aufgrund der Kontrolle über die Plattform besser dargestellt werden als vergleichbare Dienste anderer Anbieter.

EU-Kommission verlangt Änderungen

Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler Wettbewerbshüter daher auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen müssten in den Suchergebnissen Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen. Die EU-Kommission begrüßte gleichzeitig, dass Google Änderungen an der Darstellung seiner eigenen Dienste in der Google-Suche vorgeschlagen habe und diese bereits teste. 

Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, beim App-Marktplatz „Google Play“-Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden dürfe das US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen. Sowohl die von Google angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die Dauer des Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar gewesen.

Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen. Ansonsten drohen dem US-Konzern regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. 

Die eigentliche Gefahr liegt in der Verteilung der Klicks

Für Hotels, Buchungsportale und Vergleichsdienste könnte eine veränderte Darstellung neue Voraussetzungen im Wettbewerb um Sichtbarkeit schaffen. Für das Gastgewerbe stellt sich damit vor allem eine praktische Frage: Wer erhält nach der Umstellung die Klicks?

Die EU will fairere Bedingungen in der Suche schaffen. Das heißt aber noch nicht automatisch, dass Direktanbieter wie Hotels am Ende häufiger gebucht werden. Welche Folgen die Anpassungen für einzelne Betriebe und deren Internetseiten haben werden, hängt daher von der konkreten Umsetzung durch Google ab.

Bereits im März 2024 warnten Verbände aus Luftfahrt, Hospitality und Handel – darunter HOTREC und Airlines for Europe – davor, dass Änderungen an der Google-Suche die Sichtbarkeit direkter Anbieter verringern könnten. Im März 2025 forderten HOTREC und das European Hotel Forum erneut eine faire Online-Sichtbarkeit für Hotels und Restaurants. Genau hier verläuft die Konfliktlinie.

Google argumentiert seit längerem, dass die geforderten Änderungen tendenziell mehr Reichweite zu Intermediären und weniger zu Direktanbietern verschieben könnten. In einem offiziellen Blogbeitrag schrieb der Konzern bereits 2024, Änderungen an Search könnten mehr Traffic zu großen Vermittlern und Aggregatoren und weniger zu direkten Anbietern wie Hotels und Restaurants senden. 

Später berichtete Google zudem über einen Test in Europa, bei dem Hotel-Funktionen in der Suche zurückgebaut wurden: Nutzer seien mit den Ergebnissen messbar unzufriedener gewesen, die Suche habe länger gedauert, und Hotels hätten mehr als 10 Prozent Traffic verloren, während Intermediäre weitgehend stabil geblieben seien. Diese Daten stammen von Google selbst und sind deshalb als Interessenposition des Konzerns einzuordnen – für die Branche sind sie trotzdem ein ernstzunehmender Warnhinweis. 

Auch aus der deutschen Hotellerie kam früh Kritik an einer möglichen Rückkehr zu einem reinen „Blue Link“-Modell. Der Hotelverband Deutschland warnte schon Ende 2024, dass insbesondere unabhängige Häuser bei einer schlechteren Darstellung in der Suche an Sichtbarkeit verlieren und stärker von Drittplattformen abhängig würden. Otto Lindner formulierte die Sorge besonders zugespitzt: Unabhängige Hotels dürften nicht „faktisch unsichtbar“ werden. 

Das ist der eigentliche springende Punkt für Hoteliers: Mehr Wettbewerb in der Suche ist nur dann ein Vorteil, wenn Direktvertrieb und faire Auffindbarkeit tatsächlich gestärkt werden. Wird Google Hotels zwar zurückgenommen, rutschen aber vor allem große OTAs, Vergleichsportale oder andere Intermediäre nach vorn, ändert sich für viele Betriebe am Ende wenig – außer dass der Buchungsweg noch ein Stück teurer wird. Diese Schlussfolgerung ist eine Einordnung auf Basis der EU-Entscheidung, der HOTREC-Forderungen und der bisherigen Marktstruktur im Hotelvertrieb. 

Google: Entscheidung macht Dienste kaputt 

Im Tonfall der aktuellen Auseinandersetzung spiegelt sich dieser Konflikt deutlich. Google kritisiert die Entscheidung scharf und warnt vor einem Abbau nützlicher Funktionen. Die Entscheidung mache zum wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt, kritisierte der US-Konzern.

„Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants“, teilte Google mit. 

Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher. „Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen“, hieß es weiter. 

EU-Verfahren könnte wieder vor Gericht landen

Google kann sich gegen die Strafe vor Gericht wehren. Zuletzt kam es nach ähnlichen Entscheidungen der EU-Kommission zu Gerichtsprozessen, die sich zum Teil über Jahre erstreckten. Erst Anfang des Monats bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Google muss nach dem Urteil 4,1 Milliarden Euro zahlen. 

Angesichts der nun verhängten, deutlich geringeren Strafe äußerten sich Unternehmen einer Koalition von über 60 betroffenen Tech-Firmen – darunter die Suchmaschine Ecosia oder das Online-Wetterportal wetter.com – enttäuscht. Google werde weiterhin Geldstrafen zahlen, solange dies günstiger sei, als sich an die Vorschriften zu halten, beklagte der Geschäftsführer der Buchungsplattform GetYourGuide, Johannes Reck.

Was Betriebe prüfen können

Noch ist offen, wie Google die geforderten Änderungen konkret umsetzt und welche Auswirkungen sie auf die Darstellung von Hotels und Restaurants haben werden. Betriebe können ihre digitale Sichtbarkeit dennoch bereits überprüfen und breiter aufstellen. Hierzu zählt:

  • Eigenen Google-Auftritt kontrollieren: Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Fotos, Leistungen und Verfügbarkeiten sollten im Unternehmensprofil aktuell sein.
  • Direktbuchung stärken: Eine übersichtliche Website mit klarer Buchungsmöglichkeit kann die Abhängigkeit von einzelnen Plattformen verringern.
  • Sichtbarkeit beobachten: Hoteliers und Gastronomen sollten regelmäßig prüfen, wie ihr Betrieb bei relevanten Suchanfragen erscheint und ob sich Platzierung oder Darstellung verändern.
  • Vertriebskanäle vergleichen: Neben Google sollten auch Buchungsportale, die eigene Website, soziale Netzwerke und weitere Vermittler im Blick behalten werden.
  • Zugriffszahlen auswerten: Veränderungen bei Website-Besuchen, Buchungsanfragen oder Reservierungen können Hinweise darauf geben, ob Anpassungen bei Google Auswirkungen auf den Betrieb haben.
  • Verträge und Gebühren prüfen: Betriebe, die eigene Apps oder externe Buchungs- und Bezahllösungen nutzen, sollten mögliche Änderungen bei Gebühren und Verlinkungen beobachten.

Besonders im Blick behalten sollten Betriebe:

  • Anteil direkter Buchungen gegenüber OTA- und Plattformbuchungen
  • Traffic aus Google Search und Google Hotel Ads im Verhältnis zu anderen Kanälen
  • Kosten pro Buchung einschließlich Provisionen, Metasearch-Kosten und App-Gebühren
  • Conversion auf der eigenen Website oder App, sobald Nutzer nicht mehr über identische Suchpfade kommen

Parallel dazu sollten Betriebe die Basics des Direktvertriebs nicht vernachlässigen: eine technisch saubere Buchungsstrecke, strukturierte Daten auf der Website, konsistente Raten- und Verfügbarkeitslogik, gepflegte Unternehmensprofile und ein klarer Umgang mit App- und Web-Angeboten.

Wenn sich die Darstellung in der Suche verschiebt, gewinnt nicht automatisch der bessere Gastgeber, sondern oft der Anbieter mit der klareren digitalen Infrastruktur.

(dpa/HOTREC/Europäische Kommission/Hotelverband Deutschland/SAKL)

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