Payment Services Regulation

EU-Zahlungsdiensteverordnung: IHA warnt vor bedingungslosem Rückerstattungsrecht

Kartenzahlung an der Rezeption
Händlerinitiierte Transaktionen (MIT), wie Kartenzahlungen beim Check-in, sind in der Hotellerie gang und gäbe. Die geplante Neuregelung der EU-Zahlungsdiensteverordnung könnte gravierende Risiken für Hotellerie und Gastronomie haben. (Foto: © Yakobchuk Olena/stock.adobe.com)
EU-Rat und Kommission planen eine Neuregelung der EU-Zahlungsdiensteverordnung. Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchten hierbei gravierende Risiken für Hotellerie und Gastronomie.
Mittwoch, 26.11.2025, 11:00 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Nach den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission sollen Zahlende künftig innerhalb von acht Wochen nach einer Merchant-Initiated Transaction (MIT-Transaktion) ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen können – analog zum bereits heute bestehenden Recht bei SEPA-Lastschriften. 

Was im Bereich der Lastschrift für elementare Grundversorgungsleistungen sachgerecht sein kann, wäre für MIT nach Auffassung des Hotelverbands Deutschland (IHA) und des Handelsverband Deutschland (HDE) jedoch problematisch. Der IHA warnt daher gemeinsam mit dem HDE im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) nach Artikel 62 (1) des Verordnungsentwurfs.

Großes Risiko für Hotels und Handel

Merchant-Initiated Transactions (MIT) sind aus dem praktischen Zahlungsalltag kaum noch wegzudenken. Sie kommen in zahlreichen Geschäftsmodellen zur Anwendung – von Hotellerie, Reisen und Autovermietungen über Abonnementmodelle bis hin zu E-Commerce und automatischen Prepaid-Aufladungen.

Insbesondere in der Hotellerie werden MIT genutzt, um etwaige „No-Shows“ bei nicht fristgerecht stornierten Reservierungen abzudecken oder nachträgliche, berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Schäden, verlängerte Aufenthalte) abzurechnen. Ein pauschales, bedingungsloses Rückerstattungsrecht würde diese etablierten und für den Betrieb notwendigen Prozesse massiv beeinträchtigen, wie der IHA betont.

„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“

Appell an die Bundesregierung

Wie der Verband erläutert, besteht für Verbraucher bereits heute gemäß der PSD2 das Recht, bei Unstimmigkeiten MIT-Transaktionen anzufechten. Ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht sei daher weder erforderlich noch verhältnismäßig. Stattdessen würde es bestehende Missbrauchsrisiken erhöhen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstütze daher die Position des Europäischen Parlaments, wonach das bedingungslose Erstattungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) beschränkt werden sollen und MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen“, betont Lindner. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“

(Hotelverband Deutschland (IHA)/SAKL)

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