Fußball-WM 2026: Neue Public-Viewing-Verordnung eröffnet Chancen fürs Gastgewerbe
Auch bei der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA sollen Fans in Deutschland die Spiele bei Übertragungen im Freien gemeinsam verfolgen können. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung.
Sie sieht Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln vor, damit Städte und Gemeinden auch angesichts der Zeitverschiebung flexibler über Public-Viewing-Veranstaltungen entscheiden können. Die Bundesregierung folgt mit dieser Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder: Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist die zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig.
„Die Fußball-WM 2026 werden die meisten deutschen Fans vor dem Bildschirm verfolgen und mit Zeitverschiebung mitfiebern. Damit das gemeinsam beim Public Viewing geht, lockert die Bundesregierung die sonst gültigen Lärmschutz-Regeln“, erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006.
Für das Gastgewerbe eröffnet die Ausnahmeregelung zusätzliche Möglichkeiten, Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-WM 2026 auch zu später Stunde zu organisieren, wirtschaftlich umzusetzen und Gäste dadurch länger im Betrieb zu halten.
Es hängt vom Einzelfall ab
Mit der Verordnung haben die zuständigen Behörden der Kommunen mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Da dieses Jahr viele Fußballspiele auf dem amerikanischen Kontinent zu hiesiger Nachtzeit stattfinden, wurde in der Verordnung die Bedeutung des Schutzes der Nachtruhe hervorgehoben.
Das bedeutet für Gastronomen und Hoteliers: Trotz grundsätzlicher Lockerung bleibt die Genehmigungspraxis lokal unterschiedlich und an Auflagen gebunden.
„Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann. Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz. Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, dass Public-Viewing-Veranstaltungen trotz Zeitverschiebung genehmigt werden können – hoffentlich sogar bei einem Finale am 19. Juli mit deutscher Beteiligung“, sagt Carsten Schneider.
Viele Spiele in der Nacht
Während der Turnierdauer von 39 Tagen wird es 104 Spiele geben und fünf spielfreie Tage. Anders als bei früheren Turnieren ist der Anteil der Spiele, die in der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch.
Als Nachtzeit gilt in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit. Die vier häufigsten Anstoßzeiten sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele).
Die insgesamt drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Das Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 beginnen um 21 bzw. 23 Uhr.
Chance für das Gastgewerbe
Gerade Public-Viewing-Events können in der Gastronomie und Hotellerie eine wichtige Rolle einnehmen, da sie Gästen ein zusätzliches Erlebnis bieten. Sie ziehen neue Besucher an, verlängern die Aufenthaltsdauer und können dadurch den Umsatz steigern.
Besonders bei großen Sportereignissen haben Betriebe die Möglichkeit, sich dabei vom Wettbewerb abzugrenzen und ein gemeinschaftliches Erlebnis zu schaffen. Zugleich leisten solche Veranstaltungen einen Beitrag zur Kundenbindung. Regelmäßige Events sorgen dafür, dass Gäste wiederkehren und den Betrieb gezielt aufsuchen.
Die besondere Atmosphäre kann zudem dazu führen, dass Besucher länger bleiben und mehr konsumieren. Gemeinsame Erlebnisse stärken dabei die emotionale Bindung und erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Weiterempfehlungen.
Für Betriebe im Gastgewerbe kann die Verordnung daher ein zusätzlicher Frequenz- und Umsatztreiber sein, insbesondere durch verlängerte Aufenthaltszeiten der Gäste bei Abend- und Nachtspielen. Gleichzeitig steigen damit jedoch die Anforderungen an Personalplanung, Sicherheitskonzepte und Abstimmung mit Behörden.
Was Betriebe jetzt beachten sollten
Um die Chancen der Regelung zu nutzen, sollten Gastronomen und Hoteliers frühzeitig handeln. Hierzu zählt:
- Genehmigungen rechtzeitig bei den zuständigen Behörden einholen
- Lärmschutzauflagen und mögliche Einschränkungen prüfen
- Betriebszeiten und Personalplanung an Nachtspiele anpassen
- Technik und Außenbereiche auf Public Viewing vorbereiten
Eine sorgfältige Vorbereitung ist dabei entscheidend, da die Umsetzung stark von lokalen Vorgaben abhängt.
Um die Potenziale der Public-Viewing-Events zur Fußball-WM 2026 optimal zu nutzen, empfiehlt es sich zudem:
- Public-Viewing-Events frühzeitig anzukündigen und aktiv zu bewerben
- eine attraktive Atmosphäre durch passende Angebote und Inszenierung zu schaffen
- regelmäßige Veranstaltungen zu planen, um Gäste langfristig zu binden
Entscheidend ist, dass Betriebe Public Viewing nicht nur als Übertragung, sondern als gezieltes Eventangebot verstehen.
(Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/SAKL)