Anpassung

Für Mitarbeiter in Hotels und Restaurants genügen Schnelltests

Antigenschnelltest
Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen. (Foto: © Patrick Daxenbichler/stock.adobe.com)
In Bayern müssen Mitarbeiter von Hotels und in der Gastronomie ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten auch einen Antigenschnelltest vorlegen.
Dienstag, 09.11.2021, 15:26 Uhr, Autor: Martina Kalus

Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen, beschloss das Kabinett am Dienstag in München. Die Erleichterung gelte sowohl, wenn die Corona-Ampel wie derzeit auf Rot stehe, als auch bei Gelb.

„Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll“, teilte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Es sei erfreulich, dass ungeimpfte Mitarbeiter durch die praxistaugliche Anpassung der Vorschrift zwar weiter täglich einen Corona-Selbsttest machen müssten, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig seien.

(dpa/MK)

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