Arbeitsrecht

Gehaltstransparenz bringt Arbeitgeber unter Zugzwang

HOtelteam
Entgelttransparenz bringt neue Anforderungen für Arbeitgeber. Was Hotels und Restaurants bei Gehältern, Zuschlägen und Dokumentation prüfen sollten. (Foto: © HOGAPAGE Media/KI generiert mit Chat GPT )
Mehr als jedes zweite Unternehmen rechnet mit steigenden Lohnkosten durch die neuen Vorgaben zur Entgelttransparenz. Gleichzeitig stockt vielerorts die Vorbereitung. Auch Hotels und Gastronomiebetriebe sollten ihre Gehaltsstrukturen überprüfen – denn gerade unterschiedliche Tätigkeiten, Zuschläge und Trinkgelder machen die Vergütung im Gastgewerbe komplex.
Dienstag, 27.10.2026, 10:36 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Wie nachvollziehbar sind die Gehälter im eigenen Betrieb? Diese Frage dürfte für Arbeitgeber künftig an Bedeutung gewinnen. Eine Umfrage von Atradius unter rund 300 deutschen Unternehmen zeigt, dass viele mit zusätzlichen Kosten und Konflikten durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie rechnen. Zugleich haben 41,8 Prozent der Befragten noch gar nicht mit den Vorbereitungen begonnen.

Für das Gastgewerbe ist das Thema besonders relevant: In Hotels und Restaurants treffen unterschiedliche Tätigkeitsprofile, flexible Arbeitszeitmodelle und variable Vergütungsbestandteile aufeinander. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen (Dehoga NRW) empfiehlt deshalb, die eigenen Vergütungsstrukturen systematisch zu überprüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Entgelttransparenz könnte Lohnkosten und Verwaltungsaufwand erhöhen

52,5 Prozent der von Atradius befragten Unternehmen erwarten steigende Lohnkosten. 54,3 Prozent rechnen mit einem höheren Verwaltungsaufwand. Besonders verbreitet ist die Sorge vor Unruhe in der Belegschaft: 70,2 Prozent befürchten interne Konflikte. Jeweils rund die Hälfte nennt zudem den administrativen Aufwand (49,5 Prozent) und die Rechtsunsicherheit (49,4 Prozent) als Herausforderungen.

Hinter den erwarteten Mehrkosten stehen unter anderem mögliche Anpassungen von Gehältern und zusätzliche organisatorische Aufgaben. Die Richtlinie soll geschlechtsbedingte Entgeltunterschiede verringern und den Grundsatz stärken, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden.

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Für Gastgeber bedeutet das nicht, dass alle Beschäftigten künftig dasselbe verdienen müssen. Entscheidend ist vielmehr, dass sich Unterschiede anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien erklären lassen. Dazu können beispielsweise Qualifikation, Berufserfahrung, Verantwortung und konkrete Arbeitsanforderungen gehören.

Viele Unternehmen haben die Vorbereitung noch nicht begonnen

Wie groß der Nachholbedarf ist, zeigen weitere Ergebnisse der Atradius-Umfrage: 26,4 Prozent der befragten Unternehmen kennen die Richtlinie nicht, weitere 31,8 Prozent haben bislang nur davon gehört. 41,8 Prozent haben noch keine Vorbereitungen getroffen. Weitere 36,6 Prozent befinden sich in der Planungsphase.

Auch bei der Kommunikation von Gehältern besteht Handlungsbedarf. 69,7 Prozent der Unternehmen informieren Beschäftigte bislang nicht aktiv über ihre Gehaltsstrukturen. Nur 26 Prozent nennen Bewerbern grundsätzlich ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne.

Die Richtlinie sieht für Bewerbungsverfahren mehr Transparenz vor. Dazu gehören Informationen über das vorgesehene Einstiegsentgelt oder dessen Spanne. Außerdem dürfen Arbeitgeber Bewerber künftig nicht nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Wie die Vorgaben in Deutschland konkret umgesetzt werden, muss der nationale Gesetzgeber noch regeln.

Was Hotels und Restaurants jetzt prüfen sollten

Der Dehoga NRW rät Betrieben, bereits vor der endgültigen nationalen Umsetzung die eigenen Vergütungssysteme unter die Lupe zu nehmen. Gerade im Gastgewerbe lohnt es sich, sämtliche Entgeltbestandteile zunächst systematisch zu erfassen und voneinander abzugrenzen.

Dazu zählen neben Grundgehältern beispielsweise Zuschläge und weitere variable Bestandteile. Auch Trinkgelder können bei der Betrachtung der tatsächlichen Vergütung eine Rolle spielen. Wichtig ist, die jeweiligen Bestandteile und ihre Behandlung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Darüber hinaus sollten Arbeitgeber vergleichbare Tätigkeiten im Betrieb identifizieren und Kriterien festlegen, nach denen sich die Vergütung richtet. Gehaltsbänder oder Orientierungswerte für einzelne Funktionen können dabei helfen, Entscheidungen konsistenter zu gestalten.

Auch die Personalverantwortlichen sollten vorbereitet sein. Wenn Beschäftigte künftig Fragen zu Gehaltsunterschieden stellen, müssen Führungskräfte erklären können, auf welchen Kriterien die Vergütungsentscheidungen beruhen. Klare Zuständigkeiten und geregelte Abläufe für Auskunftsersuchen können den Umgang damit erleichtern.

Deutsche Umsetzung der Richtlinie lässt weiter auf sich warten

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Diese Frist ist verstrichen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt bislang nicht vor. Die konkreten nationalen Regelungen und ihre Ausgestaltung sind daher noch offen.

Die Richtlinie sieht unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vor. Die vorgesehenen Berichtspflichten unterscheiden sich nach Unternehmensgröße. Wann und in welcher konkreten Form sie in Deutschland greifen, hängt von der nationalen Umsetzung ab.

Die ausstehende Gesetzgebung bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber das Thema ignorieren sollten. Bereits bestehende Vorschriften zur Entgeltgleichheit und zum Diskriminierungsschutz gelten weiterhin. Eine frühzeitige Überprüfung der Vergütungsstrukturen kann Betrieben helfen, mögliche Ungleichgewichte zu erkennen und sich auf die kommenden Anforderungen einzustellen.

Die Atradius-Umfrage wurde im September 2026 unter rund 300 Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen in Deutschland durchgeführt. Sie bildet die Situation im Gastgewerbe nicht gesondert ab.

(Atradius Kreditversicherung/KAGI)

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