Gebäudeenergiegesetz

Heizungsgesetz 2026: Was die Reform für Hotellerie und Gastronomie bedeutet

Jens Spahn
Jens Spahn möchte das Heizungsgesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck abschaffen. (Foto: © picture alliance/dpa | Christophe Gateau)
Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – aber nur mit mehr grünem Brennstoff. Was bedeutet die Reform des Heizungsgesetzes für Hotels und Gastronomiebetriebe? Ein Überblick über Kostenrisiken, Förderchancen und die strategischen Folgen für Investitionen.
Mittwoch, 25.02.2026, 15:45 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Das Heizungsgesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck wird abgeschafft – das ist Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wichtig. Doch was bedeutet die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD verständigt haben, konkret?

Klar ist: Die von der Ampel-Regierung beschlossene Regelung, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, soll wegfallen. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll weiter möglich sein. Damit scheint es auch für das Gastgewerbe zunächst mehr Planungsspielraum bei anstehenden Sanierungen oder Modernisierungen von beispielsweise Hotels oder Restaurants zu geben.

Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.

Was sind grüne Brennstoffe?

Zu den klimafreundlichen Brennstoffen zählt die Koalition besonders Biomethan, das zum Beispiel in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderem hergestellt wird, das aber auch in Mooren entsteht. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt.

Bioheizöl wird zum Beispiel im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt. 

Wird es genug davon geben?

Das bleibt abzuwarten. „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebig. 

Im Jahr 2024 habe der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten bei rund 245 Terawattstunden (TWh) gelegen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur. „Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser perspektivisch sinken.“

Im Vergleich dazu sei die heutige Biomethan-Nutzung von rund zehn TWh gering, allerdings bestehe Ausbaupotenzial. „In der Gesamtschau lässt sich auf Basis der Studien abschätzen, dass bis zum Jahr 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten.“ Allerdings komme es auf bestimmte Faktoren an, zum Beispiel die konkurrierende Nutzung dieser Stoffe in Industrie und Verkehr. 

Für energieintensive Betriebe wie Hotels mit hohem Warmwasser- und Heizbedarf kann das langfristig zu steigenden Betriebskosten führen.

Muss man für das klimafreundliche Gas irgendwas umrüsten?

Das hängt von der Art des Gases ab. „Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden“, erklärt der BDEW. Biomethan fließe bereits heute durch viele Gasleitungen. 

Bei Wasserstoff sei das anders. „Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es unmittelbar zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa 10, maximal 20 Prozent.“ Bei einem höheren Anteil müssten die Leitungen auf die Dauer angepasst werden.

Was heißt das fürs Klima?

Da bleiben viele Fragen offen. Man vertraue darauf, dass Bürger die für sie richtige Heizungsart wählten, heißt es in einem Begleitpapier von Union und SPD. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.“

Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem wachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen zu betreiben ("Bio-Treppe"). Dieser soll 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen und bis 2040 in drei Schritten steigen – unklar ist bisher, bis zu welchem Anteil. Außerdem müssen Energieversorger einen Anteil klimafreundlicher Gase und klimafreundlichen Heizöls liefern, und zwar ab 2028 in einer Höhe von bis zu einem Prozent. 

Umweltverbände überzeugt das nicht. „’Grüne Gase’ sind nicht in ausreichenden Mengen verfügbar und werden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt“, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“

Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut rechnet vor: Mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe würden nach offiziellen Berechnungen in den Jahren von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart – allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die Versorger-Quote soll hingegen laut Eckpunktepapier nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen – also viel weniger. 

Was bedeutet das für Mieter?

Das ist noch offen, aber es könnten Mehrkosten drohen. Denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. Somit könnten auch gastgewerbliche Betriebe in gemieteten Immobilien, die keinen Einfluss auf die Heizungswahl des Eigentümers haben, von steigenden Energiepreise betroffen sein. 

Der Deutsche Mieterbund sowie viele Experten fürchten Kostensteigerungen für Mieter. So verteuert der CO2-Preis das Heizen mit fossilen Brennstoffen, Netzentgelte dürften steigen beziehungsweise mit dem Umstieg auf Fernwärme und Wärmepumpen auf weniger Schultern verteilt werden – und schließlich könnten wegen Knappheit die Preise klimafreundlicher Gase steigen.

"Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand
- die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen", erklärte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. 

Aktuell ist das von der schwarz-roten Koalition fürs Heizen ins Spiel gebrachte Biogas für Verbraucher deutlich teurer als herkömmliches Erdgas. Laut Vergleichsportal Verivox liegt der Durchschnittspreis dieser Gastarife derzeit rund 25 Prozent über denen von Gas ohne Bioanteil. Auf die Bewohner eines Einfamilienhauses mit Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden könnten damit nach Verivox-Rechnung Mehrkosten von rund 492 Euro zukommen. 

„Wer bei einer neuen Heizungsanlage auf eine reine Gasheizung mit Biogas-Anteil setzt, muss mit höheren Brennstoffkosten rechnen“, erklärt Verivox. „Wer stattdessen eine Wärmepumpe einbaut, hat zwar höhere Anschaffungskosten, spart aber bei den Energiekosten.“ Welche Heizung sich in welchem Zeitraum rechne, hänge von baulichen Gegebenheiten ab. Dafür rät Verivox zu einer Energieberatung.

„Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden“, sagte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln der dpa.

Auch der VKU erklärte: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“

Zwar sagen Union und SPD, Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten, sollten „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden. Aber Details müssen noch ausgehandelt werden. Und es deutet sich jetzt schon Streit an: Die Union hat auf entsprechende Fragen bereits angedeutet, Mieter mit alten, wenig effizienten Heizungen hätten ja oft auch eine niedrigere Miete. 

Gibt es weiter Förderung für Wärmepumpen?

Ja, denn der Fördertopf dafür bleibt bis auf Weiteres erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es im Eckpunktepapier. Unklar ist aber, wie viel Geld es künftig für den Einzelnen gibt – und ob an weiteren Förderbedingungen geschraubt wird. Die genaue Ausgestaltung werde man im Sommer sehen, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. 

Für den Einbau von Öl- und Gasheizungen sollen Eigentümer auch nach einer Reform des Heizungsgesetzes keine staatliche Förderung bekommen. Das stellten Union und SPD in Berlin klar. „Öl- und Gasheizungen sind nicht Teil der Förderung“, sagte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn. 

Für Hoteliers mit Investitionsplänen kann dies weiterhin ein entscheidender Anreiz sein, auf Wärmepumpen umzusteigen – auch mit Blick auf Nachhaltigkeitsanforderungen von Geschäftskunden und Reiseplattformen.

Gibt es andere Vorschriften, die Immobilienbesitzer bei der Heizungsentscheidung beachten müssen?

Die Fraktionen verweisen selbst auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten. "Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben", heißt es in einem Papier der Fraktionen. 

Die von Union und SPD jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit womöglich nur für wenige Jahre greifen. Für neue Hotelprojekte oder größere Erweiterungsbauten könnte die aktuell beschlossene Wahlfreiheit daher nur eine Übergangsphase darstellen.

(dpa/SAKL)

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