Aufschub

Hoffnung für die 7-Prozent-Mehrwertsteuer? Ampel-Koalition verschiebt Beschluss des Haushalts 2024

Haushaltsausschuss
Der Beschluss des Bundeshaushalts für 2024 wurde verschoben. (Foto: © picture alliance / Flashpic | Jens Krick)
Das Haushaltsurteil hat die Ampel-Koalition kalt erwischt. Noch immer sind nicht alle Folgen abzusehen. Die Koalition zieht die Konsequenz: Der Etat für das kommende Jahr liegt erstmal auf Eis. Ist dies ein Hoffnungsschimmer für die 7-Prozent-Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Mittwoch, 22.11.2023, 16:53 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die Ampel-Koalition verschiebt infolge des Karlsruher Haushaltsurteils den Beschluss des Bundeshaushalts für 2024. Der Etat werde nicht in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag zur Abstimmung gestellt, teilten die Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP am Mittwoch gemeinsam mit.

„Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen“, erklärten Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) sowie Christian Dürr (FDP).

Sie machten keine Angaben darüber, ob ein Etatbeschluss noch in diesem Jahr damit vom Tisch ist. Vor Jahresende gibt es noch eine weitere reguläre Bundestags-Sitzung. Mit Fristverkürzung im Bundesrat wäre ein Beschluss theoretisch noch möglich, nach Einschätzung aus der Ampel-Koalition aber unwahrscheinlich.

Liegt zu Jahresbeginn kein Haushalt vor, sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen bestimmten Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

Hoffnung für die Gastronomie?

Der Aufschub der Entscheidung über den Etat 2024 könnte der Gastronomiebranche Hoffnung machen, dass es vielleicht doch noch zu einer Verlängerung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer kommt. 

Am 15. November hatte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von Corona-Krediten für Projekte für den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Industrie als verfassungswidrig bewertet. Daher fehlen nun 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds – einem Sondervermögen, das wirtschaftlich parallel zum Bundeshaushalt geführt wird. 

Aus Koalitionskreisen hieß es daraufhin, dass die zwischenzeitlich abgesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie nach dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent steigen könnte.

Für die Gastronomiebranche schlug die Nachricht ein wie ein Paukenschlag. Kritik kam u. a. von BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert: "Ich bin enttäuscht und kann die Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nichts mit der Mehrwertsteuer in der Gastronomie zu tun. Die Gastronomie und ihre Gäste dürfen kein Kollateralschaden eines Grundrechtsverstoßes der Politik werden. Zudem hatte die Politik im Bundeswahlkampf 2021 der Branche die dauerhafte Entfristung zugesagt."

Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die gesamte Gastronomie, betonte Suchert.

Die Initiative „Vereint für die Gastro“ kündigte an, weiter zu kämpfen. "Dass jetzt das 60-Millionen-Loch im Bundeshaushalt da ist, müssen wir Gastronomen ausbaden“, ärgert sich Kemal Üres von „Vereint für die Gastro“. „Das geht so nicht. Die Sache kann noch nicht durch sein. Und deshalb müssen wir von der Gastro-Branche noch viel lauter als bislang werden. Wir werden richtig Druck machen.“

Unterstützung deutete sich aus Mecklenburg-Vorpommern an. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte Widerstand gegen eine Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer in der Gastronomie anSie betonte, mit der Mehrwertsteuererhöhung gerieten etliche Gastronomiebetriebe in eine Schieflage und müssten um ihre Existenz fürchten. „Das ist für uns als Tourismusland nicht akzeptabel.“ Deshalb habe Mecklenburg-Vorpommern dazu eine Bundesratsinitiative eingebracht.

Wie geht es weiter?

Eigentlich hatte der Haushaltsausschuss schon vergangenen Donnerstag in der sogenannten Bereinigungssitzung über den Haushaltsentwurf 2024 und das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz abstimmen wollen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 am Mittwoch vergangener Woche hatte der Ausschuss die finalen Beschlüsse über das Haushaltsgesetz, das Haushaltsfinanzierungsgesetz sowie zwei Einzelpläne kurzfristig vertagt. 

Die Beratungen über den Haushalt sind jetzt noch nicht abgeschlossen. Nach der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses müssen Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden. Ein Zeitplan hierfür ist aktuell nicht bekannt. 

(dpa/SAKL)

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