Corona-Hilfe

Kurzarbeit IV ab 6. April beantragbar

Kalender auf den in rot Kurzarbeit notiert ist
Ab dem 6. April ist es möglich, die Kurzarbeit IV zu beantragen. (Foto: © Gina Sanders/stock.adobe.com)
Die österreichische Bundesregierung hat sich mit den Sozialpartnern auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab 6. April möglich.
Donnerstag, 01.04.2021, 13:36 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Österreich verlängert die Corona-Kurzarbeit. Am 1. April läuft Phase 4 des Programmes an und dauert bis 30. Juni 2021. Die Inhalte orientieren sich im Wesentlichen an der Kurzarbeit III: Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 Prozent, die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 Prozent reduziert werden. In Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.

Darüber hinaus wird in Phase 4 ein stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung und die gemeinsame Bewerbung von Bildungsmaßnahmen sowie die Darstellung des Bildungsangebots durch Sozialpartner und AMS gelegt. Betriebe bekommen 60 Prozent vom AMS rückerstattet, wenn sie ihre Mitarbeiter während Kurzarbeit qualifizieren lassen. Die Erleichterungen für vom Lockdown betroffene Branchen bleiben zudem bestehen. So sind entsprechende Unternehmen weiterhin von der Steuerberaterpflicht entbunden.

Ziel ist, nach Phase 4 schrittweise aus der Corona-Kurzarbeit auszusteigen. Nach Juni soll – wenn es die gesundheitliche Situation und die Lage am Arbeitsmarkt zulässt – ein adaptiertes Angebot zur Erhaltung bestehender Jobs bereitgestellt werden.

(WKÖ/ÖHV/NZ)

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