Politik

Lebensmittelkontrollen sollen für Qualitätsbetriebe eingeschränkt werden

Lebensmittelkontrolleure in einem Betrieb
Wird es zukünftig weniger Lebensmittelkontrollen in Qualitätsbetrieben geben? Was die Regierung plant, ruft Kritik bei der Opposition und Verbaucherschutzverbänden hervor. (© dusanpetkovic1/stock.adobe.com)
Die Lebensmittelkontrollen in Deutschland sollen zukünftig stärker auf auffällige Betriebe mit Problemen ausgerichtet werden, weniger auf Betriebe mit guten Qualitätsregeln. Kritik an diesem Plan kommt unter anderem von den Grünen.
Dienstag, 26.11.2019, 10:34 Uhr, Autor: Thomas Hack

In deutschen Unternehmen und Gastronomien sollen Lebensmittelkontrollen zukünftig stärker auf auffällige Betriebe mit offensichtlichen Problemen ausgerichtet werden. Die Behauptung, die Kontrollen würde damit verringert, sei falsch, sagte eine Sprecherin des Bundesernährungsministeriums dieser Tage auf Anfrage in Berlin. Ziel einer geplanten Vorschriftsänderung sei es, Unternehmen mit einem höheren Risiko für Gesundheitsgefahren häufiger zu kontrollieren. Es sei wenig sinnvoll, unauffällige Betriebe mit guten Qualitätsregeln ständig in kurzen Abständen zu kontrollieren.

Kritik von Grünen und Verbraucherorganisationen

An den Plänen wird Kritik laut. Die Grünen-Ernährungspolitikerin Renate Künast sagte der „Welt“ und dem Bayerischen Rundfunk, eine Senkung der vorgeschriebenen Kontrollhäufigkeit werde die Situation der Behörden verschlimmern, denn künftig müsse noch weniger Personal vorgehalten werden. Die Verbraucherorganisation Foodwatch warnte, die Zahl der Kontrolleure in Kommunen orientiere sich an der Zahl vorgegebener Plankontrollen. So sei zu befürchten, dass Länder mit schlechter Haushaltslage noch weniger beschäftigten. Laut Bundesagrarministerium soll in der Risikobewertung künftig auf Wunsch der Länder mehr Gewicht auf das Verhalten des Unternehmers, die Verlässlichkeit von Eigenkontrollen und das Hygienemanagement gelegt werden – und weniger auf die Betriebsart. Eine Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift wird derzeit mit den Ländern beraten, sie soll voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten. (dpa/TH)

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