Corona-Gipfel

Lockdown um vier Wochen verlängert

Ausschnitt der Videokonferenz der Bund-Länder-Schalte im Rahmen des Corona-Gipfels
Die Bundesregierung und Regierungschefs der Länder haben in einer Videokonferenz die erneute Lockdown-Verlängerung beschlossen. (Foto: ©picture alliance/dpa | Ole Spata)
Die Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben geltende Kontaktbeschränkungen um weitere vier Wochen verlängert. Für Ostern wurden „Ruhetage“ vereinbart. Hier die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels.
Dienstag, 23.03.2021, 06:27 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bund und Länder haben sich im Rahmen des Corona-Gipfels am 22. März 2021 nach rund zwölf Stunden Beratung auf eine vierwöchige Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Kontaktbeschränkungen dauern demnach noch bis mindestens 18. April 2021. Über Ostern soll es eine mehrtägige, drastische Reduzierung aller Kontakte geben. Damit hofft man, die mittlerweile stark gestiegenen Infektionszahlen aufgrund der nun in Deutschland vorherrschenden Virusvariante B.1.1.7. in den Griff zu bekommen.

Die Ergebnisse des Corona-Gipfels vom 22.03.2021 im Einzelnen:

  • Lockdown verlängert: Bestehende Kontaktbeschränkungen werden bis zum 18. April verlängert: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.
  • „Notbremse“ umsetzen: Die beim Bund-Länder-Gespräch am 03.03.2021 vereinbarte „Notbremse“ bei gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt werden. -> Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten (hier geht’s zum Stufenplan). Private Kontakte beschränken sich wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden. -> Dazu kommen zusätzliche Maßnahmen: In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.
  • Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage: Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, werden einmalig „erweiterte Ruhetage zu Ostern“ mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich – max. fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt und Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Religiöse Versammlungen sollen in dieser Zeit nur virtuell durchgeführt werden.

Für die Gastronomie im Speziellen gelten folgende Regeln:

  • Bei hohem Infektionsgeschehen bleiben alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Bund und Länder haben für den Bereich der Gastronomie eine Öffnungsstrategie erarbeitet und beschlossen. Die Branche könnte bei niedrigen Inzidenzwerten mit der Öffnung der Außengastronomie frühestens am 22. März beginnen (s. Stufenplan der Regierung). Während der Ostertage wird vom 1. April bis zum 5. April die Außengastronomie geschlossen. Entscheidend sind die Verordnungen der Länder.
  • Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleiben aufgefordert, die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung konsequent anzuwenden.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.

Für Reisen gilt:

  • Innerhalb Deutschlands sind alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden. Ansonsten gelten die Corona-Regelungen der Bundesländer. Bei steigenden Infektionszahlen ergreifen die Bundesländer konsequente lokale Beschränkungsmaßnahmen – spätestens, sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt.
  • Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten ist die Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung Pflicht. Daneben besteht eine zehntägige Quarantänepflicht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Für Reisen ins Ausland gilt: Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden. Das gilt auch insbesondere für touristische Reisen.

Weitere Bund-Länder-Beschlüsse

  • Auf Reisen verzichten. Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
  • Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.
  • Testangebote in Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
  • Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
  • Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Fragen und Antworten zu Regeln hier im Überblick.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.

(Bundesregierung/KP)

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