Das sind die neuen Regeln

Maximal 4 an einem Tisch

Zimmermädchen legt Handtücher auf Hotelbett zurecht
In knapp einem Monat können auch die Zimmermädchen in Österreich wieder ihren Dienst antreten. (© Katarzyna Bialasiewicz Photographee.eu/fotolia.com)
Die Regierung in Österreich hat aktuell die Bedingungen präzisiert, unter denen Wirte und Hoteliers ihre Betriebe wieder hochfahren dürfen. Die Gastronomie beginnt am 15. Mai, Hotels folgen am 29. Mai.
Dienstag, 28.04.2020, 12:53 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Dass die Gastronomie in Österreich am 15. Mai wieder aufsperren darf, war schon länger bekannt. Auch dass für das Personal mit Gästekontakt eine Maskenpflicht herrscht, für Gäste jedoch (großteils) nicht. Und auch die Sperrstunde um 23 Uhr war schon fix. Jetzt hat die Regierung weitere Details bekanntgegeben:

Ab 15. Mai dürfen alle Gastronomiebetriebe – vom Restaurant, Gasthaus, Wirtshaus über Kaffeehaus bis hin zum Espresso oder Pub – vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr wieder aufsperren. Einiges wird es dabei natürlich zu beachten geben, im Interesse der Sicherheit der Gäste bzw. der Mitarbeiter.

  • So ist etwa eine Tischreservierung – elektronisch oder per Telefon – dringend empfohlen, Gäste müssen an der Tür abgeholt werden und zum Platz geleitet werden, wie dies schon in jetzt in anderen Ländern, z.B. in den USA, üblich ist.
  • Besuchergruppen bestehen aus maximal vier Erwachsenen zuzüglich ihrer Kinder, wobei ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen eingehalten werden muss. Dabei muss der Betrieb auch bei der Aufstellung der Tische im Restaurant-/Barbereich Rücksicht nehmen.
  • Gäste müssen beim Eintreten einen Mund-Nasen-Schutz tragen – auch wenn sie sich im Gastraum bewegen, etwa auf die Toilette müssen. Am Tisch dürfen sie diesen abnehmen. Wenn Betreiber und Mitarbeiter Kundenkontakt haben, müssen sie ebenfalls Schutzvorrichtungen tragen (Masken oder Face-Shield). Das Tragen von Masken oder Face-Shields gilt auch in der Küche, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
  • Am Tisch dürfen sich keine Gegenstände befinden, die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Salzstreuer, Brotkorb, Besteck-Steher und Ähnliches. Salz- und Pfefferstreuer müssen also entweder vom Kellner gebracht und anschließend desinfiziert werden oder man steigt auf kleine Einweg-Säckchen um, wie man sie aus dem Flugzeug kennt.
  • Auch Bars dürfen öffnen, so sie über die erforderlichen Sitzgelegenheiten verfügen. Das Stehen im Lokal, an der Bar ist jedenfalls untersagt.

Warnung vor einem Preiskampf

Wirtschaftskammer und Tourismusministerium bereiten aktuell gemeinsam eine Website vor, auf der alle Regeln und Rahmenbedingungen für Gäste und Betriebe im Detail erklärt werden. Die Seite soll ab 29. April zur Verfügung stehen. Wiens Gastronomie-Obmann Peter Dobcak warnt jedenfalls angesichts der jetzt bekannten Maßnahmen seine Branchenkollegen vor einem Preiskampf: „Das wäre ganz fatal! Wer jetzt glaubt, Kunden über das billigste Mittagsmenü anlocken zu müssen, begeht einen Fehler.“

Am Freitag vor Pfingsten, am 29. Mai, geht es schließlich auch für die Beherbergungsbetriebe in Österreich wieder los. Im Gleichklang mit anderen Freizeiteinrichtungen dürfen sie ab dann auch wieder Gäste empfangen. Details, wie Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen, bzw. Social Distancing (Stichwort Buffet) gewährleistet werden können, sollen Anfang Mai bekannt gegeben werden.

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