1 – 1,3 Prozent mehr ab Januar 2019

Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe steigen

Verschiedene Münzen vor der Schweizer Flagge
In der Schweiz werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe am Januar 2019 leicht erhöht. (© Fotolia.com/albertczyzewski)
Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe werden für das kommende Jahr nach Verhandlungen der Sozialpartner leicht erhöht. Sie steigen ab dem 1. Januar 2019 um 1 bis 1,3 Prozent.
Dienstag, 07.08.2018, 09:28 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Die Sozialpartner haben vor kurzem die neuen Mindestlöhne festgelegt. Der Entscheid wurde von allen involvierten Verbänden ratifiziert. Die Mindestlöhne werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. Januar 2019 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2019 – wie folgt erhöht:

  • Ia, ohne Berufsausbildung: CHF 3.470,- (bisher CHF 3.435,-)
  • Ib, mit Progresso (5 Wochen) CHF 3.675,- (bisher CHF 3.637,-)
  • II, mit Berufsattest (2 Jahre) CHF 3.785,- (bisher CHF 3.737,-)
  • IIIa, mit Berufslehre (3 Jahre) CHF 4.195,- (bisher CHF 4.141,-)
  • IIIb, mit Berufsl. + 6 Tage WB CHF 4.295,- (bisher CHF 4.243,-)
  • IV, mit Berufsprüfung CHF 4.910,- (bisher CHF 4.849,-)
  • Praktikanten CHF 2.212,- (bisher CHF 2.190,-)

(Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch) (CK)

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