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Minijob-Reformpläne: Neue Zahlen zeigen regionale Dimension

Kellnerin im Biergarten
Minijobber helfen gastronomischen Betrieben dabei, saisonale und kurzfristige Nachfragespitzen abzudecken. Die Reformvorschläge der Rentenkommission stoßen daher in der Branche auf deutliche Kritik. (Foto: © JackF/stock.adobe.com)
Die Vorschläge der Rentenkommission zur Zukunft der Minijobs sorgen weiter für Diskussionen. Neue Zahlen aus Baden-Württemberg und Hessen verdeutlichen die Dimension einer möglichen Reform – insbesondere für das Gastgewerbe.
Dienstag, 21.07.2026, 10:27 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Erst kürzlich hatte eine Kommission der schwarz-roten Bundesregierung Vorschläge für eine Rentenreform gemacht. Dazu gehört auch das Minijob-Aus. Die Kommission empfiehlt, Minijobs in die Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten demnach nur für Schüler möglich sein.

Beschlossen ist bislang noch nichts. Änderungen an den Vorschlägen sind in den kommenden Monaten noch möglich. Dennoch hatte das potenzielle Minijob-Aus bereits für heftige Kritik gesorgt – vor allem aus dem Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) warnte etwa vor erheblichen Folgen für die Branche. Nach Einschätzung des Verbandes helfen Minijobs den Betrieben dabei, Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Nachfragespitzen abzudecken – etwa in der Biergartensaison. Dem Verband zufolge könnten allein im deutschen Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte von der möglichen Reform betroffen sein.

Neue Daten aus Baden-Württemberg und Hessen verdeutlichen nun, welchen Stellenwert Minijobs auf den regionalen Arbeitsmärkten haben. Sie zeigen zugleich, wie stark insbesondere das Gastgewerbe auf diese Beschäftigungsform angewiesen ist.

Fast 1,24 Millionen Minijobber in Baden-Württemberg

Nach aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes hatten zur Jahresmitte 2025 knapp 1,24 Millionen Menschen in Baden-Württemberg einen Minijob. Am direktesten von einer Abschaffung betroffen wäre etwas mehr als die Hälfte von ihnen – also gut 634.000. Sie waren ausschließlich geringfügig beschäftigt, hatten also keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Fast 60 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten waren Frauen. 

Die restlichen rund 604.000 Menschen hatten ihren Minijob zusätzlich zu einer regulären Stelle. Darüber, wie viele Schüler einen Minijob ausüben, lagen keine Informationen vor. Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Jahresmitte gelte als repräsentativer Jahreswert, hieß es. 

Auch in Hessen ist die Zahl der Minijobber hoch. Laut der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit waren zu Jahresbeginn in Hessen knapp 613.300 Menschen in Minijobs beschäftigt. Eine Mehrheit von gut 330.300 Frauen und Männern hatte daneben keine weitere Erwerbsquelle. Frauen sind in dieser Gruppe mit einem Anteil von 58,3 Prozent klar überrepräsentiert. Gerechnet auf alle Minijobber stellen sie mit 55,4 Prozent ebenfalls die Mehrheit. Im Juni 2025 wurde in Hessen der bisherige Spitzenwert von knapp 625.000 Mini-Jobbern erreicht. 

Diese Branchen wären besonders betroffen

Besonders häufig sind Minijobs laut Arbeitsagentur im Handel, im Gastgewerbe sowie im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen verbreitet. In Baden-Württemberg stellten Handel und Gastgewerbe Mitte 2025 die meisten Minijobber: Im Handel waren es mehr als 191.000, die meisten davon im Einzelhandel. Dahinter folgte das Gastgewerbe mit gut 172.000 Minijobbern. Zusammen stellen die beiden Branchen also fast jeden dritten Minijob im Land. 

Weitere große Branchen sind die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – zu denen vornehmlich Gebäudebetreuung und -reinigung gehören – mit rund 150.000 Minijobs sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (rund 119.000) und die Industrie (rund 107.000). Insgesamt sind rund 84 Prozent aller Minijobs in Baden-Württemberg dem Dienstleistungssektor zuzuordnen.

Gastro: Minijobs für Wirtschaftlichkeit wichtig

Die Reaktionen fallen entsprechend ablehnend aus: Geringfügig Beschäftigte seien im Gastgewerbe unverzichtbar, um auf branchentypische Lastspitzen zu reagieren, teilte der Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) im Südwesten, Daniel Ohl, mit. Dazu zählen unter anderem volle Biergärten im Sommer, Hochzeitsfeiern und Weihnachtsmärkte. 

Der flexible Einsatz von Minijobbern sei für die Wirtschaftlichkeit von höchster Bedeutung und sichere auch viele sozialversicherungspflichtige Jobs. Im Fall einer Abschaffung drohen Ohl zufolge Einschränkungen auf den Speisekarten und bei den Öffnungszeiten – und im schlimmsten Fall komplette Schließungen. Insbesondere Kleinbetriebe auf dem Land sähen erhebliche Probleme, ihren Betrieb ohne Minijobber aufrechtzuerhalten. 

Kemal Üres: Nachfrage lässt sich nicht exakt planen

Auch der sogenannte Gastroflüsterer Kemal Üres warnt vor den möglichen Folgen einer Minijob-Abschaffung. Gerade in der Gastronomie müsse die Personalplanung kurzfristig an die jeweilige Nachfrage angepasst werden können.

Kemal Üres
Kemal Üres schlägt hinsichtlich des drohenden Aus von Minijobs Alarm. (Foto: © Kemal Üres/Picture Puzzle Medien GmbH & Co. KG)

„Die Gastronomie muss flexibel agieren können, um hohe und niedrige Nachfrage ausgleichen zu können“, sagt Üres. Besonders das Wetter, Veranstaltungen und Feiern führten zu erheblichen Schwankungen beim Personalbedarf. „Ist das Wetter schön und der Biergarten voll, braucht man Personal, regnet es, hat man viel zu viele Leute am Start. Dazu kommen Events und Feiern, wo man bei Bedarf mehr Leute braucht“, erklärt Üres.

Mit ausschließlich fest angestellten Mitarbeitern lasse sich diese Flexibilität seiner Ansicht nach nicht erreichen. An schwachen Tagen müssten Gastronomen das gesamte Personal bezahlen, während an stark ausgelasteten Tagen zusätzliche Mitarbeiter fehlten. Auch Krankheits- und Urlaubszeiten könnten ohne Minijobber schwerer aufgefangen werden. „Minijobber fangen diese Spitzen ab! Das infrage zu stellen, ist für mich politischer Nonsens, der an der Realität vorbeigeht“, sagt Üres.

Auch der Vorschlag der Rentenkommission, Ausnahmen nur noch für Schüler zuzulassen ist für den Gastroexperten kein Kompromiss. „Ein 16-jähriger Schüler rettet mir nicht die Abendschicht unter der Woche oder schmeißt eigenverantwortlich den Tresen“, sagt Üres. Der Vorschlag berücksichtige nicht ausreichend, welche Aufgaben und Arbeitszeiten in gastronomischen Betrieben abgedeckt werden müssten.

Nach seiner Einschätzung nutzen neben Schülern auch Rentner, Studenten, Hausfrauen und Arbeitnehmer mit einem zusätzlichen Verdienst die bestehenden Regelungen. Würden auf diese Einkommen künftig volle Sozialabgaben erhoben, könnten viele von ihnen das Interesse an einem solchen Arbeitsverhältnis verlieren. „Wir verlieren unsere wichtigsten Stützen im Service, und der Personalmangel eskaliert völlig“, betont Üres. „Und den Minijobbern reißt man den Boden unter den Füßen weg: Senioren, die ihre Rente aufbessern, Menschen, die mit ihrem zusätzlichen Minijob, ihr Leben leichter machen wollen. Für die Politik sind das vielleicht niedrige Geldbeträge, die wegfallen, für diese Menschen ist das aber ein wichtiger Teil ihrer Existenz!“

Gleichzeitig warnt er vor langfristigen Folgen für ganz Deutschland: „Wenn unsere Restaurants, Cafés und Wirtshäuser verschwinden, verliert dieses Land nicht nur Wirtschaftskraft, sondern auch sein kulturelles Herz“, sagt Üres.

(dpa/Kemal Üres/SAKL)

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