Musikclubs: Kultur, keine Spelunken
Der Bundestag hat entscheiden, die Baunutzungsverordnung so anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbar kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten definiert werden, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke.
Clubs nicht mehr gleichgesetzt mit Bordellen
Unter Vertretern der Thüringer Clubkultur ist der Plan des Bundestags, Musikclubs als Kulturstätten einzustufen, positiv aufgenommen worden. Es sei ein richtiger Schritt, um der Clubkultur mehr Wertschätzung entgegen zu bringen. Kommt die Regelung so, würden Clubs nicht mehr wie bisher rechtlich mit Spielhallen und Bordellen gleichgesetzt, sagte etwa Philip Neues, Teilinhaber der Franz Mehlhose in Erfurt. „Das ist überholt, wir sind ja keine Spelunken, wo nur nebenbei Musik dudelt.“ Auch Mark Wollgast, Vorstandsvorsitzender des Vereins Cosmic Dawn, der in Jena im KuBa einen eigenen Club betreibt und Hubert Langrock, Geschäftsführer des Kalif Storch in Erfurt, begrüßten das Vorhaben.
Clubkultur wichtiger Wirtschaftsfaktor
Thüringens Kultur- und Bauminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) hatte bereits angekündigt, den Vorstoß zu unterstützen. „Damit wird der große Beitrag gewürdigt, den die Musikclubs zum soziokulturellen Leben und zur vielfältigen Stadt- und Gemeindeentwicklung leisten.“ In vielen Fällen sei eine lebendige Clubkultur auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Gemeinden, so Hoff.
Aktuell können die meisten Clubbetreiber in Anbetracht der Pandemie nur auf digitale Streaming-Angebote oder – falls möglich – auf hauseigene Gastronomie setzen. Auch die staatlichen Hilfen werden soweit möglich in Anspruch genommen. Viele rechnen frühestens im Sommer damit, unter freiem Himmel Angebote machen zu können.
(dpa/NZ)