Acrylamidverordnung

Noch mehr Dokumentationspflichten für das Gastgewerbe?

Frau notiert sich etwas auf Klemmbrett, Koch sieht besorgt zu
Der DEHOGA fordert einen sofortigen Stopp der neuen Acrylamidverordnung durch die EU-Kommission. (Foto: © auremar/fotolia)
Im schnellen Eilverfahren will die EU-Kommission eine Acrylamidverordnung auf den Weg bringen, von der so gut wie alle gastgewerblichen Betriebe betroffen wären. Inhalt der Verordnung sind neue Dokumentations-, Probe- und Analysepflichten. 
Dienstag, 18.07.2017, 10:13 Uhr, Autor: Markus Jergler

Das neue Regelwerk, das die EU-Mitgliedstaaten schon am morgigen Mittwoch im „Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel -– Sektion Neuartige Lebensmittel und toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette“ final verabschieden wollen, sieht neue Dokumentations-, Probe- und Analysepflichten für die Branche vor. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) lehnt die geplante gesetzliche Regelung als „unverhältnismäßig“ ab. „Statt neuem überflüssigen und bürokratischen Aufwand setzen wir auf eine Kommunikationsoffensive, um die Betriebe weiter für die Acrylamidvermeidung zu sensibilisieren“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Zöllick verweist zudem auf die völlig unzureichende Datenlage. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind die Ergebnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Acrylamid, das bei starker Erhitzung von stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffel- oder Getreideerzeugnissen entsteht, uneinheitlich. Die genaue Wirkung von Acrylamid auf den menschlichen Organismus konnte bislang nicht geklärt werden. Auch vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht des DEHOGA-Präsidenten „unverantwortlich“, jetzt in Brüssel ein Gesetz zur Acrylamidreduktion zu verabschieden und voreilig ganze Branchen mit ausufernden Pflichten zu belasten. Die Verordnung laufe vielmehr Gefahr, nach dem Olivenölkännchenverbot zum
neuen Sinnbild einer überzogenen EU-Regelungswut zu werden. „Die irrwitzige Forderung nach einer ‚Pommes-Ampel‘ ist sicher nicht geeignet, der um sich greifenden EU-Skepsis entgegenzuwirken.“

Neben den grundsätzlichen Bedenken gegen den Verordnungsentwurf sei dieser im Übrigen „ungenau formuliert und verstößt gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, da nicht klar ist, welche Unternehmen von welchen Maßnahmen betroffen sein würden“, macht Zöllick außerdem deutlich. Bezeichnend sei darüber hinaus, dass neben anderen europäischen Hotellerie- und Gastronomieverbänden auch Lebensmittelaufsichtsbehörden der Acrylamidverordnung kritisch gegenüber stehen. Das Kantonale Labor Zürich (Schweizer Lebensmittelaufsicht) stellt zu Recht in seiner Stellungnahme fest, dass die Acrylamidexposition durch privat zubereitete Mahlzeiten den weitaus größten Anteil für die Verbraucher ausmachen dürfte. Eine allgemeine Aufklärungsinitiative würde somit auch den privaten Verbraucher sensibilisieren. Der DEHOGA und seine Mitgliedsverbände hatten zuletzt im Rahmen der öffentlichen
Konsultation noch am 7. Juli 2017 in ihren Stellungnahmen gegenüber der Europäischen Kommission klar Position bezogen und von der Politik erwartet, transparent und nach Fakten- und nicht nach Stimmungslage zu entscheiden: „Um die dringend notwendige Diskussion über die Notwendigkeit einer Acrylamidverordnung und hinreichende Transparenz des Vorgehens zu gewährleisten, fordert der DEHOGA zumindest eine Verschiebung der überraschend schon für den morgigen Mittwoch angesetzten Abstimmung und im Idealfall den Komplettstopp dieser Initiative.“ (MJ)

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