Unterstützung

Österreich erhöht Ausfallbonus

Bezahlung
Unternehmen mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall können pro Monat bis zu 30 Prozent dieses Ausfalls ersetzt bekommen. (Foto: © zest_marina/stock.adobe.com)
Im März und April 2021 wird der reine Ausfallbonus von 15 auf 30 Prozent erhöht und der derzeitige Deckel des Zuschusses von 30.000 Euro auf 50.000 Euro pro Monat angehoben. Alles Wissenswerte im Überblick.
Donnerstag, 08.04.2021, 14:57 Uhr, Autor: Martina Kalus

Die österreichische Bundesregierung reagiert auf die Verlängerung des Lockdowns in den Bundesländern Wien, Niederösterreich sowie Burgenland und weitet die Unterstützungsmaßnahmen erneut aus.

Unternehmen in allen Branchen, deren Umsätze wegen der Corona-Epidemie eingebrochen sind, erhalten weiter zusätzliche Unterstützung. Der sogenannte Ausfallbonus für Betriebe wird im April verlängert, kündigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) an. Für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 können Unternehmen mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall bis zu 30 Prozent dieses Ausfalls pro Monat ersetzt bekommen. Bisher sind nach Angaben der Wirtschaftsministerin 540 Millionen Euro als Ausfallbonus gewährt worden. Für April sind nun 230 Millionen Euro vorgesehen.

Voraussetzungen

Das Unternehmen

  • hat einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich.
  • übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus.
  • darf in den letzten fünf veranlagten Jahren nicht mit einem Betrag von insgesamt mehr als 100.000 Euro vom Abzugsverbot betroffen gewesen sein.
  • darf weder seinen Sitz noch eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist.

Zudem

  • darf beim Unternehmen in den letzten drei veranlagten Jahren kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl 194/1961, vorliegen.
  • darf über den Antragsteller oder dessen geschäftsführende Organe in den letzten fünf Jahren vor der Antragsstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe oder entsprechende Verbandsgeldbuße verhängt worden sein.

Antragstellung

Über FinanzOnline kann der Ausfallbonus ab dem 16. des folgenden Kalendermonats bis zum 15. des drittfolgenden Monats beantragt werden (z. B. für Februar ab dem 16. März bis zum 15. Mai). Für November und Dezember 2020 muss die Antragsstellung bis zum 15. April 2021 erfolgen.

(ÖHV/MK)

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