Reisebranche geht gegen Gewerbesteuer ins Gericht
Der Bundesfinanzhof verhandelt in einem Gerichtsfall zurzeit über die Gewerbesteuer für Hotelzimmer, welche Reiseveranstalter ans Finanzamt abführen müssen. Dieser Fall betrifft die gesamte Branche – ihre Verbände sprechen von einer „Urlaubssteuer“, weil sie viele Reisen schlichtweg teurer mache. Für nicht wenige mittelständische Anbieter gehe es um die Existenz, warnte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Wie schnell das höchste Steuergericht ein Urteil fallen wird, ist zur Stunde noch offen. Der Hintergrund: Dem Bundesfinanzhof liegt die Klage der Firma Frosch Sportreisen in Münster vor. Von ihr verlangt das Finanzamt Gewerbesteuer für Hotelzimmer auch im Ausland, die sie für bestimmte Zeiten anmietet, jedoch nicht selbst betreibt. Der Fiskus bewertet diese Hotelzimmer nicht als Umlaufvermögen, sondern als „fiktives Anlagevermögen“.
Erster Reiseveranstalter meldet wegen Gewerbesteuer Insolvenz an
Das Finanzgericht Münster gab dem Staat Recht, ließ jedoch Revision zu, weil die Frage sämtliche Reiseveranstalter in Deutschland betreffe. In einem vergleichbaren Fall hatte das Finanzgericht Düsseldorf nicht dem Finanzamt, sondern dem Reiseveranstalter Recht gegeben. Die Gewerbesteuer fließt in die Kassen der Kommunen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) schätzt die Höhe der inzwischen ausstehenden Forderungen an die gesamte Branche auf etwa 1,4 Milliarden Euro. Einige mittelständische Anbieter oder Spezialreiseveranstalter könnte das in die Knie zwingen. Bustouristik-Verbandspräsident Benedikt Esser sagte dem „Handelsblatt“, der erste Veranstalter habe wegen der Nachforderungen bereits Insolvenz angemeldet.