Corona-Krise

Sachsen: 2G-Regel in der Gastronomie

Schild mit einem Hinweis auf die 2G-Regel
Am 8. November tritt in Sachsen die 2G-Regel für die Gastronomie in Kraft. (Foto: © Bihlmayerfotografie – stock.adobe.com)
Ab sofort gelten in Sachsen schärfere Corona-Regeln. Das trifft vor allem gastronomische Betriebe. Sie dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in die Innenbereiche lassen.
Montag, 08.11.2021, 13:42 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Aufgrund stark gestiegener Corona-Infektionszahlen gelten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Sachsen ab sofort die 2G-Regel – dazu zählt auch die Innengastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können sind ausgenommen.

(dpa/NZ)

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