Ständerat hat entschieden

Schweizer MWST-Beherbergungssatz wird um 10 Jahre verlängert

Badrutt’s Palace in St. Moritz
Die Schweizer Hotellerie – hier das Badrutt’s Palace in St. Moritz – darf sich über eine Verlängerung des MWST-Beherbergungssatzes freuen. (© Wikimedia/Ronald Zumbühl)
Nach dem Ständerat hat vor kurzem nun der Schweizer Nationalrat eine Verlängerung des MWST- Beherbergungssatzes auf 10 Jahre beschlossen. Damit haben die Hotels mehr Planungs- und Investitionssicherheit für ein erfolgreiches Wirtschaften.
Dienstag, 06.06.2017, 10:08 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Auch wenn die Verlängerung auf 10 Jahre nicht das Optimum ist, zeigt sich hotelleriesuisse mit dem Entscheid zufrieden, da er eine enorme Verbesserung gegenüber den bisherigen Verlängerungen von lediglich 4 Jahren darstellt. Unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen sind im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld für die Schweizer Hotellerie von größter Bedeutung. Mit der Bestätigung und Verlängerung des Beherbergungssatzes von 3,8 Prozent unterstützt das Parlament die Branche und erkennt die Herausforderungen der Schweizer Hotellerie an.

Der MWST-Beherbergungssatz ist international kein Sonderfall. 25 von 28 europäischen Ländern kennen einen tieferen MWST-Satz für das Beherbergungsgewerbe. In der preissensiblen Hotellerie ist dies ein elementares Instrument zur Exportförderung. Denn die Hotellerie ist eine der bedeutendsten Exportbranchen der Schweiz; 55 Prozent der Logiernächte werden durch ausländische Gäste erbracht. (CK)

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