Schweizer MWST-Beherbergungssatz wird um 10 Jahre verlängert
Auch wenn die Verlängerung auf 10 Jahre nicht das Optimum ist, zeigt sich hotelleriesuisse mit dem Entscheid zufrieden, da er eine enorme Verbesserung gegenüber den bisherigen Verlängerungen von lediglich 4 Jahren darstellt. Unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen sind im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld für die Schweizer Hotellerie von größter Bedeutung. Mit der Bestätigung und Verlängerung des Beherbergungssatzes von 3,8 Prozent unterstützt das Parlament die Branche und erkennt die Herausforderungen der Schweizer Hotellerie an.
Der MWST-Beherbergungssatz ist international kein Sonderfall. 25 von 28 europäischen Ländern kennen einen tieferen MWST-Satz für das Beherbergungsgewerbe. In der preissensiblen Hotellerie ist dies ein elementares Instrument zur Exportförderung. Denn die Hotellerie ist eine der bedeutendsten Exportbranchen der Schweiz; 55 Prozent der Logiernächte werden durch ausländische Gäste erbracht. (CK)