Neue Fördermittel

Soforthilfe für Berliner Wirte wegen Oktober-Sperrstunde

Kellner mit Mund-Nasen-Maske hängt ein „Closed“-Schild ins Fenster eines Restaurants oder einer Bar
Viele Gastro-Betriebe in Berlin mussten im Oktober 2020 wegen angeordneter Sperrstunde vorzeitig ihr Restaurant schließen. (Foto: ©iStockphoto)
Ab Montag, 23. November 2020, können Restaurant- und Bar-Besitzer in der Hauptstadt die Soforthilfe Schankwirtschaft beantragen. Die wichtigsten Infos dazu gibt es hier.
Donnerstag, 19.11.2020, 14:32 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bar- und Restaurantbesitzer in Berlin können ab Montag, 23. November 2020, wegen der Sperrstunde im Oktober einen Mietzuschuss von bis zu 3.000 Euro beantragen. Dieses Hilfsprogramm hat der Senat beschlossen, teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe jetzt mit. Als Begründung heißt es: „Die eingeschränkten Öffnungszeiten können zu erheblichen existenzgefährdenden Umsatzeinbußen führen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben.“

Anträge für die Soforthilfe Schankwirtschaft können ausschließlich über die Website www.ibb.de/schankwirtschaft gestellt werden. Bereits ab Freitag, 20. November 2020, sollen die Förderkriterien auf der Seite der Investitionsbank veröffentlicht werden, um sich schon vorab über die Hilfsgelder zu informieren.

Wer erhält die Soforthilfe Schankwirtschaft?

Zielgruppe sind alle bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten mit dem Branchencode 56.3 „Ausschank von Getränken“ (WZ 2008) und Spätverkaufsstellen, die durch die Schließzeit im Monat Oktober 2020 (23:00–6:00 Uhr) verursachte existenzgefährdende Umsatzeinbußen (mindestens 20 Prozent) plausibel machen können – heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich die gezahlten Gewerbemieten (Nettokaltmiete) für den Monat Oktober 2020 bis zu einer Obergrenze von 3.000 Euro pro Mietobjekt. Verbundene Unternehmen bzw. Unternehmen mit mehreren Mietobjekten in Berlin können nur einen Antrag (ggf. mit mehreren Mietobjekten) stellen. Der Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent bezieht sich dann auf jedes einzelne Berliner Mietobjekt. Als Beleg müssen folgende Unterlagen digital eingereicht werden:

  • aktueller Mietvertrag
  • Kontoauszug, aus dem die Mietzahlung für den Monat Oktober 2020 ersichtlich ist
  • Gewerbeanmeldung

Wie die Senatsverwaltung ausdrücklich betont, werde den Antragsstellern zunächst empfohlen, zu prüfen, ob für sie alternativ eine Förderung über die Überbrückungshilfe II des Bundes in Frage käme.

Mit dem IHK-Überbrückungshilfe-II-Rechner können Unternehmen herausfinden, ob und ggf. wie viel Hilfe sie beantragen können. Liegen die erstattungsfähigen Fixkosten im Zeitraum September bis Dezember 2020 über Ihrer gewerblichen Monatsmiete im Oktober, würden Sie mit der Überbrückungshilfe II bereits die maximal mögliche Förderhöhe erreichen. Zuvor erhaltene Soforthilfen würden in jedem Fall von der Überbrückungshilfe II abgezogen.
(Berlin Senatsverwaltung Wirtschaft/dpa/bb/KP)

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