Staat investiert 270.000 Euro in Gastro-Beratung
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt für 2019 und 2020 weitere 270.000 Euro für die kostenlose Kurzberatung für Hotellerie- sowie Gastronomiebetriebe zur Verfügung. Die Kosten trägt dabei zu 90 Prozent das Wirtschaftsministerium, die restlichen zehn Prozent übernimmt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern für die Betriebe. Somit bekommen weitere 500 Betriebe die Chance auf die Blitzlichtberatung, die einem Gegenwert von 600 Euro brutto entspricht und das Herzstück der Kampagne Zukunft für das Bayerische Gastgewerbe bildet. Vom DEHOGA Bayern initiiert und vom Wirtschaftsministerium gefördert wurde diese 2018 ins Leben gerufen. Essentieller Bestandteil davon ist die sogenannte Blitzlichtberatung, die ursprünglich auf ein Jahr begrenzt war. Mit 504 erbrachten Beratungen war die „Blitzlicht“-Analyse ein voller Erfolg, der das bayerische Wirtschaftsministerium vom Beratungsbedarf von Hoteliers und Gastronomen überzeugt hat.
„Blitzberatung“ für Erhalt der Wirtshauskultur
Hintergrund zur Kampagne ist das vor allem im ländlichen Raum vermehrt auftretende Wirtshaussterben. Bayern hat zwischen den Jahren 2006 und 2015 fast ein Viertel seiner Schankwirtschaften verloren und befindet sich damit auf Rang zwei des größten Gaststättenrückgangs in Deutschland. Bereits jetzt besitzen etwa 500 bayerische Gemeinden kein Wirtshaus – und damit auch kein soziokulturelles Zentrum mehr. Zudem fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die Leitökonomie Tourismus, die oftmals die letzte Chance für eine Region und damit notwendig zur Erreichung des Verfassungsziels der Herstellung und Wahrung gleicher Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns ist. Die Blitzlichtberatung erwies sich bisher als wirksame Maßnahme gegen das weitere Schließen von gastgewerblichen Einheiten im ländlichen Raum und somit für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur.
Kriterien für die Förderung
Anmeldeberechtigt sind gastgewerbliche Betriebe mit Sitz in Bayern und weniger als 20 Vollzeitbeschäftigte, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro netto liegt. Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Bei der Blitzlichtberatung können sich konzessionierte Gastronomiebetriebe mit Sitzplatzangebot und herkömmlicher Bedienung sowie Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten anmelden. Ausgenommen sind Franchisenehmer. Darüber hinaus darf der De-minimis-Zuwendungsrahmen durch einen Beihilfebetrag bzw. Subventionswert von 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht erreicht worden sein. Eine Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern ist nicht erforderlich. Betriebe, die genannte Kriterien nicht erfüllen und damit nicht förderfähig sind, können eine Blitzlichtberatung gegen die Zahlung von 600 Euro brutto für Mitgliedsbetriebe des DEHOGA Bayern bzw. 800 Euro brutto für Betriebe, die nicht Mitglied des DEHOGA Bayern sind, über die Bayern Tourist GmbH auf eigene Kosten bestellen. Die Anmeldung zur Blitzlichtberatung erfolgt über die Webseite www.wirtshauskultur.bayern.
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