Gefallenes Gastro-Rauchverbot

Stadt Wien klagt vor VfGH

Peter Hacker, Ulli Sima und Bernd-Christian Funk mit einem Raucherverbotszeichen
Wiens Stadträte Peter Hacker, Ulli Sima sowie Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk (v. l.) wollen die aktuelle Raucherregelung in Österreichs Gastronomie vor Gericht zu Fall bringen. (© C. Jobst/PID)
Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in der Gastronomie gegenüber anderen Branchen mit aufrechtem Rauchverbot soll zentraler Ansatzpunkt für die Klage sein.
Dienstag, 05.06.2018, 08:36 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Das Land Wien wird in den nächsten Tagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage gegen die aktuelle Raucher-Regelung in der Gastronomie einbringen. Das bestätigten zu Wochenbeginn die zuständige Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima und Wiens neuer Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, in einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk.

Anlass für die Klage ist die Aufhebung des 2015 unter der SPÖ/ÖVP-Regierung beschlossenen, generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die jetzige schwarz-blaue Bundesregierung. Das generelle Rauchverbot hätte mit 1. Mai 2018 in Kraft treten sollen. „Es war absolut unverantwortlich, das längst beschlossene Rauchverbot zu kippen. Wir wissen aus zahlreichen Kontrollen, dass die Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucher-Bereich nicht funktioniert, die Belastung in sogenannten Nichtraucher-Bereichen enorm ist und daher werden wir nun – nach gründlicher Prüfung durch renommierte Verfassungsjuristen den Klagsweg bestreiten“, so Sima. „Österreich bleibt Schlusslicht beim Rauchverbot – das ist beschämend“, so auch Peter Hacker. Einer der zentralen Ansatzpunkte der Klage ist die offensichtliche Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer in der Gastronomie, die weiterhin dem Rauch ausgesetzt sind – vor allem seit ein generelles Rauchverbot in allen anderen Arbeitsstätten mit 1. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Gleiches gilt auch für die Gäste.

Zu wenig Jugendschutz
Weitere Ansatzpunkte für die Klage sei die Ungleichbehandlung der Gastronomie gegenüber vergleichbaren Gewerben wie Tanzschulen oder Kinos mit Ausschank, wo weiterhin Rauchverbot herrscht. Zudem sei eine bewusste Verschlechterung des Nichtraucherschutzes in den Augen der Wiener SPÖ ebenso verfassungswidrig wie der mangelnde Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen bei der aktuellen Regelung.

Demnach soll am 12. Juni der Beschluss über die Klagseinbringung in der Sitzung der Landesregierung erfolgen. Anschließend wird die Klage an den Verfassungsgerichtshof übermittelt. (CK)

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