Glühwein & Co.

Mehrere Länder beschließen Alkoholverbot im Freien

Ein Glühweinstand
Alkohol an Baden-Württembergs Weihnachtsbuden wird es dieses Jahr nicht geben. (© Marco Martins/stock.adobe.com)
Baden-Württemberg hat beschlossen, den Alkoholausschank im Freien zu verbieten. Auch in Hamburg gibt es ab Nachmittag keinen Glühwein mehr. In Bayern gilt Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen.
Dienstag, 08.12.2020, 13:54 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Landesregierung Baden-Württembergs beabsichtigt, den Ausschank von Alkohol unter freiem Himmel zu verbieten – insbesondere aufgrund des befürchteten Andrangs an den Glühweinständen. Man werde ein flächendeckendes Alkoholverbot in die nächste Corona-Verordnung aufnehmen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) dazu an, wobei dies von den Kommunen bereits zum 3. Advent umgesetzt werden sollte.

Weitere Maßnahmen im Gespräch

Manne Lucha hatte bereits vorher schon für ein solches Verbot geworben. „Wir haben jetzt gerade am Wochenende in den großen Innenstädten gesehen, dass im Prinzip die Weihnachtsmärkte über die Hintertür kommen, dass wir Riesenschlangen an Glühweinständen hatten“, so der Minister. „Das kann und darf nicht sein.“ Die Verkaufsstände seien Anziehungspunkte, und die Kunden hielten sich dort beispielsweise nicht mehr an Abstandsregeln. Man werde zudem noch diese Woche für Regionen mit einer höheren Inzidenz als 300 „drastische Maßnahmen beschließen müssen“, fügte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dazu.

Auch in der Hansestadt wird der Glühwein zum Gegenstand der Politik: In ganz Hamburg soll künftig wegen der Corona-Pandemie schon am Nachmittag kein „Glühwein to go“ mehr ausgeschenkt werden dürfen. „Geplant ist ein stadtweites Glühweinverbot“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer dazu. Die zuständige Sozialbehörde werde voraussichtlich diesen Mittwoch sagen können, ab wann es gelten soll.(dpa/TH)

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