Baden-Württemberg

Tanzen ohne Maske soll möglich werden

Gruppe von Freunden stößt im Club an
Tanzen ohne Maske – in Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg ist das wieder möglich. (Foto: © bernardbodo/stock.adobe.com)
Club- und Disko-Feeling ohne Maske, aber auch ohne Kompromisse beim Gesundheitsschutz – Baden-Württemberg ermöglicht dies mithilfe eines Muster-Hygienekonzepts.
Dienstag, 31.08.2021, 15:19 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

In Baden-Württembergs Clubs und Diskotheken können Gäste demnächst ohne Maske tanzen. Möglich wird das durch ein Muster-Hygienekonzept, das vom Gesundheitsministerium des Landes gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband sowie mit Vertretern der Clubs und Diskotheken im Land erarbeitet wurde und das von den Betrieben individuell umgesetzt werden muss.

Frischluftzufuhr spielt entscheidende Rolle

Wie das funktionieren kann, ist im Muster-Hygienekonzept detailliert für unterschiedliche Betriebstypen ausgeführt. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, neben zahlreichen anderen Hygiene-Auflagen, die Möglichkeit der Frischluftzufuhr: Betriebe, die über ihre Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmeter pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen Geimpfte, Genesene und Gäste mit negativem PCR-Test bis zur vollen Kapazitätsauslastung einlassen und ihnen, bei Erfüllung weiterer Hygienestandards, das Tanzen ohne Maske gestatten.

Dort, wo die Lüftungsanlage weniger leistungsstark ist, dürfen nur maximal 70 Prozent der üblicherweise zulässigen Gästezahl eingelassen. Außerdem gilt in diesen Fällen die 2G-Zugangsvoraussetzung. Die Betriebe dürfen also nur vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene einlassen. Die Aufstellung von Messgeräten („CO2-Ampeln“) soll zudem Lüftungsbedarf zeitnah signalisieren.

Für Betriebe ohne Lüftungsanlagen ist ersatzweise der Einsatz von Luftreinigungsgeräten vorgeschrieben. Die Frage, für wie viele Gäste der Betrieb unter 3G-Bedingungen öffnen darf, hängt von der erreichten Verringerung der Aerosolbelastung ab.

„Endlich wieder Clubkultur in Baden-Württemberg“

Vertreter der Club- und Diskothekenbetreiber äußern sich zufrieden mit der jetzt erreichten Lösung: „Mit der Befreiung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche und einer Öffnung unabhängig der Inzidenzen ermöglicht die Landesregierung endlich wieder Clubkultur in Baden-Württemberg“, betont Theresa Kern, Vorstand der IG Clubkultur und des Club Kollektiv Stuttgart. Kern fügt hinzu: „Der Weg aus der Pandemie geht nur gemeinsam, deshalb bitten wir die Betreiber von Clubs und Diskotheken, den Infektionsschutz ernst zu nehmen und die Gäste, sich impfen zu lassen.“

(Dehoga BaWü/NZ)

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