Verbändeallianz fordert Erhalt der jetzigen Minijob-Regelung
Eine breite bayerische Verbändeallianz fordert den Erhalt der bisherigen Minijob-Regelung. Nach Angaben der Initiativen wären von möglichen Änderungen rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland betroffen, allein in Bayern mehr als 1,2 Millionen.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern, Handelsverband Bayern, das Metzger Handwerk Bayern, der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk, der Bayerische Brauerbund, Blauer Gockel – Bauernhof- und Landurlaub e.V., der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen (WDTU), der Fränkische Weinbauverband e.V. sowie der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen BGL-Bayern haben sich nun zusammengeschlossen und dazu ein gemeinsames Faktenblatt verabschiedet.
Darin sprechen sie sich klar für den Erhalt der bestehenden Regelungen aus und unterstreichen die Bedeutung des Minijobs für Beschäftigte, Betriebe und den Arbeitsmarkt.
Rund 6,8 Millionen Menschen wären betroffen
Hintergrund ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Demnach könnten geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig ohne Opt-out-Möglichkeit vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden.
Nach Einschätzung der Allianz würde dies ein bewährtes Beschäftigungsmodell grundlegend verändern. Betroffen wären rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland, die Minijobs aus sehr unterschiedlichen persönlichen Lebenssituationen heraus nutzen.
Minijobs seien für viele Beschäftigte eine freiwillige Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Rund 3,56 Millionen Minijobber haben nach Angaben der Allianz bereits einen Hauptjob. Weitere 1,81 Millionen Menschen befänden sich im Rentenalter oder kurz davor. 1,19 Millionen seien unter 25 Jahre alt und würden über einen Minijob Studium, Ausbildung oder ihren Lebensunterhalt finanzieren.
Nur 5,3 Prozent der Minijobber würde ihre Tätigkeit überhaupt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln wollen. Allein in Bayern wären mehr als 1,2 Millionen Menschen betroffen. (Quelle der Zahlen ist der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, Q4 2025)
„Der Minijob ist für die große Mehrheit der Menschen kein Ersatz für eine Vollzeitstelle, sondern ein freiwilliger Hinzuverdienst“, erklärt der Handelsverband Bayern. "Wer dieses Modell infrage stellt, greift diejenigen an, die aus eigener Kraft zusätzlich arbeiten wollen. Leistung und Eigeninitiative dürfen nicht bestraft werden."
Bedeutung für Gastronomie, Hotellerie und weitere Branchen
Aus Sicht der beteiligten Organisationen ist der Minijob ein wichtiger Baustein für zahlreiche Branchen. Er sichere Beschäftigung im Handel, in Gastronomie und Hotellerie, im Handwerk, in Pflege und Dienstleistungen, in Logistik, Tourismus und Privathaushalten. Minijobber würden damit jeden Tag einen wichtigen Beitrag in Betrieben und Einrichtungen vor Ort leisten.
„Minijobber halten unser Land am Laufen – in den Betrieben, im Verkauf, in der Produktion und im Service. Gerade im Handwerk sind sie eine wichtige Stütze im Alltag. Ohne ihren Einsatz würde an vielen Stellen spürbar etwas fehlen“, betont das Metzger Handwerk Bayern.
„Der Minijob ist für die Transport- und Logistikbranche unverzichtbar“, so der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen BGL-Bayern. „Er ermöglicht Unternehmen, Dienstleistungen zuverlässig zu erbringen, und bietet Menschen einen freiwilligen und attraktiven Hinzuverdienst. Sie halten unsere Wirtschaft und damit unser Land täglich am Laufen, indem der Einzelhandel unter anderem mit Lebensmittel versorgt wird. Der Erfolg dieses Modells beruht auf einfachen Regeln und geringer Bürokratie. Wer den Minijob verschärft, bekämpft weder Altersarmut noch stärkt er den Arbeitsmarkt – er erschwert vielmehr Leistung, Eigeninitiative und ein bewährtes Arbeitsmodell. Einsatzbereitschaft darf nicht bestraft werden.“
„Der Minijob funktioniert, weil sich zusätzliche Arbeit lohnt“
Der Erfolg des Minijobs beruht laut der Verbändeallianz vor allem darauf, dass sich zusätzliche Arbeit lohne. Ein monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 603 Euro im Jahr 2026 („brutto wie netto“), einfache und transparente Regeln, wenig Bürokratie und flexible Arbeitszeiten machten diese Beschäftigungsform für Millionen Menschen attraktiv.
„Der Minijob funktioniert, weil sich zusätzliche Arbeit lohnt“, erklärt der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk. „Wer den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abschafft, verändert genau diesen Anreiz. Damit wird Arbeit nicht gestärkt, sondern unattraktiver gemacht.“
Verbände sehen Altersarmut nicht zielgenau bekämpft
Auch das Argument, Minijobs führten automatisch in Altersarmut, greift nach Einschätzung der Verbändeallianz zu kurz. Minijobs seien seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitnehmer hätten die Wahlmöglichkeit, freiwillig auch im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen. Arbeitgeber leisteten bereits heute Pauschalabgaben von bis zu 31,17 Prozent, davon 15 Prozent verpflichtend an die Rentenversicherung.
Zudem verfügten viele Minijobber bereits über eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, befänden sich in Ausbildung oder Studium oder seien bereits im Ruhestand.
Der Bayerische Brauerbund stellt klar: „Für die meisten Menschen ist der Minijob keine Form der Altersvorsorge, sondern eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Gerade bei Veranstaltungen, Festen und saisonalen Spitzen ist diese Flexibilität für Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen wertvoll.“
Eine Verschärfung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zielgenau Altersarmut bekämpfen, sondern Millionen Menschen eine bewährte und freiwillige Zuverdienstmöglichkeit erschweren.
„Altersarmut bekämpft man nicht, indem man Millionen Menschen eine freiwillige Zuverdienstmöglichkeit erschwert“, erklärt der Blauer Gockel – Bauernhof- und Landurlaub e.V. „Wer Menschen im ländlichen Raum, im Tourismus und in familiengeführten Betrieben unterstützen will, muss flexible Arbeit ermöglichen – nicht erschweren.“
Appell an die Politik
Minijobs ermöglichten nach Darstellung der Verbände legale Beschäftigung, schafften zusätzliche Einkommen, stärkten die Kaufkraft und Wertschöpfung. Zudem könnten Betriebe damit Arbeitsspitzen flexibel und rechtssicher bewältigen.
„Der Minijob bringt Menschen in Arbeit. Wer den Minijob erhält, stärkt legale Beschäftigung statt Schwarzarbeit, Eigenverantwortung statt Abhängigkeit und Flexibilität statt starrer Strukturen“, betont der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen, WDTU. "Gerade Dienstleistungsbetriebe brauchen praxistaugliche Lösungen statt zusätzlicher Belastungen."
Auch der Fränkische Weinbauverband e.V. verweist auf saisonale und regionale Einsatzfelder: „Der Minijob schafft Teilhabe an regionaler Wertschöpfung – gerade dort, wo Arbeit saisonal, wetterabhängig und eng mit Tradition, Tourismus und Kultur verbunden ist. Im fränkischen Weinbau helfen Minijobber, Erntezeiten, Weinfeste, Vinotheken und Veranstaltungen zuverlässig zu stemmen. Wer dieses Modell erhält, stärkt nicht nur Betriebe, sondern auch gelebte regionale Identität.“
Leistungsbereitschaft und freiwillige Mehrarbeit müssten aus Sicht der beteiligten Initiativen politisch anerkannt und dürften nicht durch zusätzliche Belastungen geschwächt werden.
Der DEHOGA Bayern erklärt: „Leistung verdient Wertschätzung – nicht zusätzliche Hürden. In Hotellerie und Gastronomie leisten Minijobber einen unverzichtbaren Beitrag – ob am Wochenende, bei Veranstaltungen oder in Saisonzeiten. Wer freiwillige Mehrarbeit schwächt, schwächt auch die Betriebe und ihre Beschäftigten.“
Die politische Frage laute deshalb: Soll sich freiwillige zusätzliche Arbeit für 6,8 Millionen Menschen auch künftig noch lohnen? Die beteiligten Initiativen appellieren deshalb an die politischen Entscheidungsträger, den Minijob als eigenständige Beschäftigungsform zu erhalten, die Attraktivität freiwilliger Mehrarbeit nicht zu schwächen und Empfehlung 26 der Alterssicherungskommission nicht in Gesetzgebung zu überführen.
(Dehoga Bayern/SAKL)