Lockdown

Verschärfte Corona-Regeln – was die Länder planen

Blick durch ein Fenster in ein geschlossenes Restaurant, in dem die Stühle auf den Tischen stehen
Gastro-Betriebe wie Restaurants und Bars müssen auch weiterhin geschlossen bleiben. (Foto: ©iStockphoto)
„Lockdown light“ scheint vorbei. Aufgrund der noch immer hohen Infektionszahlen wollen die Ministerpräsidenten die Schrauben anziehen. Welche Punkte das Länderpapier beinhaltet, erfahren Sie hier.
Dienstag, 24.11.2020, 11:00 Uhr, Autor: Kristina Presser

Am Mittwoch beraten die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten der Länder beim Corona-Gipfel zum weiteren Lockdown-Vorgehen – was die Länder wollen, ist bereits durchgesickert. Einer Meldung der dpa zu Folge haben sich die Ministerpräsidenten auf ein gemeinsames Konzept für die nächsten Schritte im Kampf gegen die Virusverbreitung geeinigt. So soll der aktuelle Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten beibehalten bleiben, dann über die Feiertage aber gelockert werden. Das Länderpapier ist die Basis für die anstehenden Verhandlungen mit dem Bund.

Konkrete Punkte im Länderpapier:

  • Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Geschlossene Betriebe und Einrichtungen, insbesondere die Gastronomie, bleiben geschlossen. Die Hilfen für die betroffenen Betriebe werden verlängert.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember 2020 verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal jedoch auf fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  • An Weihnachten und Silvester werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sind Treffen von maximal zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  • Empfohlen wird, in der Silvesternacht auf Feuerwerk zu verzichten. Auf belebten Straßen und Plätzen wird Feuerwerk und Böllern untersagt.
  • Wo immer möglich sollen sich die Menschen vor und nach Weihnachten in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne begeben, um die Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen.
  • Um dies zu unterstützen kann ein Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 19. Dezember 2020 in Betracht kommen.
  • An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll ab Klasse 7 grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Eine Maskenpflicht in den Klassen 5 und 6 sowie an Grundschulen kann eingeführt werden.
  • Der Einsatz von Antigen-Schnelltests soll ausgebaut werden. Sie sollen zum Aufdecken von Infektionsketten in den Schulen verstärkt verwendet werden. Für Pflegebedürftige sind 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können.

An diesem Dienstagnachmittag berät sich Kanzleramtschef Helge Braun vorab mit den Staatskanzleichefs der Bundesländer.

(dpa/KP)

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