Corona-Pandemie

Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Coronatest
Die Testpflicht für Ungeimpfte wird ausgeweitet. (Foto: © Patrick Daxenbichler/stock.adobe.com)
Die Corona-Infektionszahlen steigen und die ersten Städte müssen erneut Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus ergreifen. Doch wo gilt jetzt was? Wir geben einen Überblick über die Regionen, die ihre Maßnahmen angepasst haben.
Mittwoch, 18.08.2021, 10:00 Uhr, Autor: Martina Kalus

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen treten in den kommenden Tagen vielerorts wieder verschärfte Regeln in Kraft. So müssen sich zum Beispiel Nicht-Geimpfte auf mehr Corona-Testpflichten im Alltag einstellen. Wir geben einen Überblick über die Regionen, die ihre Maßnahmen angepasst haben:

BW: Keine Maskenpflicht in Clubs

In baden-württembergischen Clubs und Diskotheken entfällt auf der Tanzfläche und im Sitzbereich unter bestimmten Bedingungen die Maskenpflicht. Darauf haben sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium laut einer Mitteilung vom Dienstagabend mit Vertretern der Clubszene und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes verständigt. Zahlreiche Betreiber kündigten angesichts der aktuellen Corona-Verordnung an, ihre Clubs nicht zu öffnen, wie das Ministerium weiter berichtete. Das „Club-Feeling“ gehe verloren, laute die Argumentation der Betreiber. Zu den Bedingungen gehört laut Mitteilung unter anderem, dass die Branche ein Muster-Hygienekonzept erstellt. Außerdem wird die Auslastung der Clubs an Lüftungskonzepte gebunden.

Hessen: Konzept sieht keinen Lockdown vor

Das neue Eskalationskonzept der hessischen Landesregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie sieht keinen Lockdown mehr vor. Das kündigte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) am Dienstag nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts in Wiesbaden an. Die neuen landesweiten Vorgaben für Corona-Regeln gelten von Donnerstag an.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 werde entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) aus der vergangenen Woche die 3G-Regel ausgeweitet. Dies bedeutet beispielsweise, dass nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Menschen Zutritt in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomie haben. Das Gleiche gilt für den Friseurbesuch.

Diskotheken und Clubs dürfen ab Donnerstag wieder ihre Innenräume öffnen. Allerdings gelten strengere Corona-Regeln als beispielsweise in der Gastronomie. Unabhängig von der Inzidenz bekommen grundsätzlich neben Geimpften und Genesenen nur Menschen Einlass, die einen negativen PCR-Coronatest vorweisen können. Ein üblicher Schnelltest oder Bürgertest reicht nicht aus. Zudem gilt in Discos und Clubs Maskenpflicht sowie die Vorgabe, dass es fünf Quadratmeter Platz pro Gast geben muss.

NRW: 3G-Regel ab Inzidenz von 35

Ab kommenden Freitag müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese 3G-Regel soll zunächst bis zum 17. September gelten, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Die 3G-Regel gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen und Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen. Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden.

Rostock: Ab Montag wieder Testpflicht

In Rostock sollen ab kommendem Montag wieder Testpflichten für Ungeimpfte, etwa beim Friseurbesuch, im Fitnessstudio, im Innenbereich der Gaststätten sowie in Kino und Theater gelten. In den Schulen der Hansestadt muss dem Bildungsministerium zufolge bereits von diesem Mittwoch an erneut Maske getragen werden. Am Dienstag erreichte auch Schwerin erstmals die Warnstufe orange.

Bremen: Verschärfte Maßnahmen ab Mittwoch

Die Stadt Bremen verschärft angesichts steigender Inzidenzwerte ab Mittwoch die Corona-Maßnahmen. Dann haben ausschließlich vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zugang zu bestimmten Einrichtungen, wie der Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit am Dienstag mitteilte. Zu den Einrichtungen gehören demnach unter anderem die Gastronomie, Krankenhäuser, Kinos und Fitnessstudios. Kinder bis zum 14. Lebensjahr seien ausgenommen von der Nachweispflicht. Als negative Testergebnisse werden nach Angaben des Senats PCR-Tests und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Außerdem können in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort Selbsttests vorgenommen werden, wenn diese unter Aufsicht eines Angestellten gemacht werden.

SH: Testpflicht für Innenräume

Von nächstem Montag an haben in Schleswig-Holstein nur noch Geimpfte, Genesene und negative Getestete Zugang zu Gaststätten und anderen Innenräumen. Dies geht wie angekündigt aus der neuen Verordnung hervor, die am Dienstag von der Landesregierung beschlossen wurde. Demnach besteht landesweit eine Testpflicht im Sinne der 3G-Regel, nach der nur Geimpfte, Genesene oder Getestete viele Innenbereiche betreten dürfen. Damit setzt die Regierung den jüngsten Bund-Länder-Beschluss um, der aber einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen greift. Im Norden ist der Wert landesweit überschritten.

In Hotels müssen Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Test vorlegen und während des Aufenthalts alle 72 Stunden einen weiteren. Die neue Verordnung gilt bis zum 19. September.

Hamburg: Vorteile für Geimpfte und Genesene

Veranstalter und Betreiber etwa von Restaurants sollen in Hamburg künftig Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene machen können. „Dafür entfallen dann eine Reihe von Auflagen beziehungsweise Beschränkungen“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Dadurch soll ein neuerlicher Corona-Lockdown für alle vermieden werden. Die Details würden nun zwischen den Behörden abgestimmt, so dass der Senat voraussichtlich am kommenden Dienstag entsprechende Beschlüsse fassen könne.

Anders als in anderen Kommunen dürfen Veranstaltungen in Hamburg bislang nicht nur für einen bestimmten Personenkreis geöffnet werden. „Das sieht unsere Eindämmungsverordnung nicht vor“, sagte Schweitzer. Das werde nun aber geändert. So sollen sich Veranstalter aussuchen können, „ob sie das 2G-Modell machen, also tatsächlich einen Club öffnen, aber nur für Geimpfte und Genesene, oder ob sie sich an die allgemeinen Beschränkungen halten“. Das betreffe beispielsweise auch die Innengastronomie und die Kultureinrichtungen.

(dpa/MK)

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