Kommentar

Wasser marsch!

Ein Mann starrt ein Wasserglas an
Halb leer oder halb voll? Der Gast soll nach dem Willen der EU jedenfalls nichts mehr für ein Glas Wasser in der Gastronomie zahlen müssen. (© fotolia.com/lassedesignen)
Gastronomen sollen künftig per Gesetz EU-weit kostenlos Wasser ausschenken müssen. Das ist nicht nur wirtschaftlich bedenklich sondern auch ein geographisches Problem.
Dienstag, 04.09.2018, 11:59 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Nach dem Willen der EU soll Leitungswasser künftig also in allen Mitgliedsländern kostenlos in der Gastronomie abgegeben werden. Wobei – ganz richtig ist das nicht, die betreffende Richtlinie verwendet nämlich nicht den Begriff „Leitungswasser“ sondern „Trinkwasser“. Das ist insofern spannend, als etwa in Österreich oder Deutschland in der Regel Leitungswasser gleich Trinkwasser ist. Ein wenig anders sieht die Situation in manchen Regionen Südeuropas, etwa auf kleineren griechischen Inseln aus. Dort ist Leitungswasser im günstigsten Fall gechlort und schmeckt nur schlecht, ist aber mehr oder minder unbedenklich. Im schlimmsten Fall bedankt sich der nicht abgehärtete touristische Magen mit „beschleunigter Verdauung“.

Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuhe
Per Gesetz ist allerdings jeder Wirt für von ihm verabreichte Speisen und Getränke verantwortlich. Das bedeutet einerseits, dass ich den griechischen Tavernenwirt klagen kann, wenn mir nach dem Genuss seines Leitungswassers schlecht wird (viel Spaß dabei in der Praxis!) und andererseits, dass besagter Wirt in diesem Fall – wenn er streng nach der geplanten Richtlinie handelt (ja ok, ist eine Hypothese…)  – einwandfreies Trinkwasser sogar in Flaschen kaufen müsste, um dieses dann kostenlos abzugeben. Und dieses Problem betrifft nicht nur griechische Kleinstinseln. Auch in weiten Teilen Italiens, Spaniens oder Kroatiens ist Leitungswasser zwar genießbar, aber freiwillig wird sich das kaum jemand antun.

Der Grundgedanke hinter der EU-Initiative, dass den EU-Bürgern stets Zugang zu kostenlosem Trinkwasser gewährt sein soll, ist also durchaus ein positiver, allerdings ist auch in diesem Fall „gut“ das Gegenteil von „gut gemeint“. Denn abgesehen von einem massiven Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des einzelnen Wirten sind die Voraussetzungen EU-weit ziemlich ungleich verteilt. Es ist allerdings noch nicht aller Tage Abend. Auch andere EU-Initiativen sind schon am Widerstand der Mitgliedsländer gescheitert. Man erinnere sich an den Versuch, Olivenöl in der Gastronomie am Gästetisch ausschließlich in Originalflaschen zuzulassen. (CK)

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