Politik

Die neuen Corona-Verschärfungen in Deutschland

Angela Merkel
Vom Gastgewerbe bis zum Tourismus: Von nun an gilt es in Deutschland mehrere neue Regeln zu befolgen. (©picture alliance/dpa/dpa-pool | Michael Kappeler)
Auf der letzten Sonderkonferenz von Bund und Ländern hat man sich auf neue Corona-Maßnahmen geeinigt, die auch das Gastgewerbe, die Veranstaltungsbranche und den Tourismus betreffen. Hier ein kurzer Überblick.
Donnerstag, 15.10.2020, 10:22 Uhr, Autor: Thomas Hack

Bund und Länder haben haben sich auf ihrer vergangenen Sitzung auf mehrere neue Corona-Maßnahmen verständigt. Hier die wichtigsten davon:

Maskenpflicht

Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen.

Sperrstunde

Bund und Länder empfehlen, dass in diesen Regionen eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt wird. Eine Uhrzeit wird nicht genannt.

Veranstaltungen

In den betroffenen Regionen soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Auch hier wird keine Zahl genannt.

Private Feiern

Alle Bürger sollen genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist. In Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern gelten Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum allerdings nur als Empfehlung formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern.

Hotspots

In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern greifen noch schärfere Regeln. Dazu gehört neben einer Maskenpflicht, dass sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen treffen dürfen.
Die Gastronomie soll ab 23.00 Uhr schließen und keinen Alkohol mehr ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen in der Öffentlichkeit 10 Menschen zusammenkommen, im privaten Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei Haushalten. Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer beschränkt.

Ultimatum

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen Kontakte strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

Inlandsreisen

Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern sollen am 8. November neu bewertet werden.

Wirtschaft

Unternehmen, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, sollen zusätzliche Hilfen bekommen.

Schnelltests

Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern, sowie Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Auslandsreisen

Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang Quarantäne, können sich ab dem 5. Tag aber frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben. (dpa/TH)

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