Corona-Pandemie

Weiterhin Basisschutzmaßnahmen geplant

Armin Laschet
Ministerpräsident Armin Laschet erklärte nach der Ministerpräsidentenkonferenz, dass Basisschutzmaßnahmen auch künftig aufrechterhalten werden sollen. (Foto: © picture alliance / Flashpic | Jens Krick)
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte vorgeschlagen, die epidemische Lage zum 25. November auslaufen zu lassen. In der Ministerpräsidentenkonferenz wurde dieser Vorschlag nun diskutiert. 
Freitag, 22.10.2021, 13:52 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Ministerpräsidenten sind wieder zu Beratungen zusammengekommen, um das weitere Vorgehen in der Pandemie zu besprechen. „Wir haben im Kampf gegen die Pandemie bereits viel erreicht“, so Ministerpräsident Armin Laschet: „aber heute Morgen war klar, wir brauchen weiterhin Vorsicht und wir brauchen weiterhin Mechanismen, um diese Pandemie bekämpfen zu können.“ Obwohl die Zahlen jetzt lange Zeit niedrig gewesen wären, gäbe es nun wieder einen markanten Anstieg bei den Infektionen. „Deshalb haben wir auf den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers reagiert, der die Feststellung der epidemischen Lage nach dem 25. November in Frage gestellt hat“, so Laschet weiter. Die Länder hätten klar gemacht, dass sie weiter „eine sichere Rechtsgrundlage“ bräuchten, „damit niederschwellige Basisschutzmaßnahmen (2G-, 3G-, Aha-Regeln) im kommenden Herbst und den Wintermonaten möglich sind“. Bis zum 25. November soll eine entsprechende Gesetzesgrundlage nun vom Bundestag geschaffen werden.

Kein Risiko eingehen

Berlins Bürgermeister Michael Müller betont zur Erklärung zunächst noch einmal, dass die Maßnahmen, die hierzulande ergriffen wurden, Deutschland im internationalen Vergleich gut durch die Pandemie gebracht haben. „Die Ministerpräsidenten haben hier gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Bundestag mit Augenmaß reagiert und die richtigen Entscheidungen getroffen. Vor diesem Hintergrund waren wir uns einig, dass wir kein Risiko eingehen sollten, das uns mit auslaufen der epidemischen Lage auf einmal Rechtsgrundlagen für gegebenenfalls noch erforderliche Maßnahmen fehlen und wir dann in eine Situation rutschen, wo wir wieder mit steigenden Inzidenzen eine höhere Belastung in den Krankenhäusern haben und damit einhergehend ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko für viele Menschen in diesem Land.“ Die entsprechende Rechtsgrundlage könne eine Verlängerung der derzeitigen Situation sein, es könne eine Übergangsregelung oder auch eine besondere Beschlussfassung , in der einzelne Maßnahmen aufgelistet sind, die in den Ländern umgesetzt werden können, sein.

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