Schutzmaßnahmen

Zertifikatspflicht nun auch für Schweizer Gastgewerbe

Zertifikat auf Handy und Kaffeetasse
Die Zertifikatspflicht gilt in der Schweiz ab 13. September auch für Restaurants und Cafés. (Foto: © Romain TALON – stock.adobe.com)
Die Schweiz hat die Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen. Ab Montag gilt diese auch für das Gastgewerbe ausgeweitet. GastroSuisse bedauert die Entscheidung und fordert Entschädigungen.
Mittwoch, 08.09.2021, 16:08 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ab Montag (13. September) wird das Covid-Zertifikat auch auf das Schweizer Gastgewerbe ausgeweitet. Der Branchenverband GastroSuisse bedauert die Entscheidung des Bundesrats: „Dieser Entscheid ist unverhältnismäßig und führt zu einer krassen Ungleichbehandlung der Bevölkerung“, sagte Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse, als Reaktion auf den Entscheid. Der Bundesrat hätte stets gesagt, dass er die Ausweitung erst beschließt, wenn das Gesundheitswesen zu überlasten droht. „Die Dynamik der Pandemie hat sich in den letzten Tagen aber wieder abgeschwächt“, so Platzer. Gemäß aktuellen Zahlen sank die gesamte Spitalauslastung um fast 9 Prozent.

GastroSuisse fordert Entschädigungen

Der GastroSuisse-Präsident betont zudem, dass es weitreichende Folgen hat, dass Gäste nur noch mit Zertifikat in Restaurants, Cafés und Bars dürfen: „Das spaltet nicht nur unsere Gesellschaft“, so Platzer. Im Gastgewerbe sei jetzt vielerorts auch wie in den umliegenden Ländern mit zusätzlichen massiven Umsatzrückgängen zu rechnen. Eine aktuelle Umfrage bei den Mitgliedern von GastroSuisse bestätigt dies: Fast ein Viertel der Unternehmen rechnet mit Umsatzrückgängen von 50 Prozent und mehr, während ein Drittel von Umsatzrückgängen von 30 bis 50 Prozent ausgeht. Die Forderung von GastroSuisse ist klar: „Die durch die Umsatzrückgänge ungedeckten laufenden Kosten müssen entschädigt werden“, so Platzer.

(GastroSuisse/NZ)

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