Zuckersteuer: Koalition einigt sich auf Abgabe
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke verständigt. Das Bundesfinanzministerium bestätigte eine entsprechende Einigung. Die dafür vorgesehene Formulierungshilfe soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.
Mit der Abgabe will die Bundesregierung einerseits zusätzliche Einnahmen erzielen und andererseits Anreize für Getränkehersteller schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Zuckersteuer: Diese Steuersätze sind geplant
Nach der vorliegenden Formulierungshilfe soll die Zuckersteuer zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Vorgesehen ist ein zweistufiges Modell, bei dem die Höhe der Abgabe vom Zuckergehalt der Getränke abhängt.
Für gesüßte Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter soll ein Steuersatz von 26 Cent gelten. Liegt der Zuckergehalt bei mindestens acht Gramm pro 100 Milliliter, sind 32 Cent vorgesehen.
Kleinere Hersteller sollen von der Abgabe ausgenommen werden. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) betrifft dies Unternehmen, die jährlich weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke produzieren.
Bund erwartet hohe Steuereinnahmen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verfolgt mit der Zuckersteuer zwei Ziele: Sie soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren und die Getränkeindustrie dazu bewegen, Rezepturen mit weniger Zucker zu entwickeln.
Die finanziellen Erwartungen sind hoch. Nach der Einigung rechnet die Bundesregierung für 2027 mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro. Für 2028 werden rund 925 Millionen Euro prognostiziert.
Für die Getränkeindustrie bedeutet die geplante Abgabe zugleich einen Anreiz, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu überprüfen. Welche konkreten Auswirkungen sich daraus auf Sortimente und Rezepturen ergeben, bleibt abzuwarten.
Widerstand gegen die Zuckersteuer
Die Einigung folgt auf wochenlange Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition. Das Kanzleramt hatte einen früheren Entwurf Anfang Oktober zunächst gestoppt. Aus Regierungskreisen hieß es damals, die geplante Regelung weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in der vorliegenden Form nicht mehrheitsfähig.
Geplante Zuckersteuer im Überblick
01.07. 2027
Geplanter Start
Die Zuckersteuer soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
26 Cent pro Liter
Ab fünf Gramm Zucker
Geplanter Steuersatz für Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter.
32 Cent pro Liter
Ab acht Gramm Zucker
Höherer Steuersatz für Getränke mit mindestens acht Gramm Zucker je 100 Milliliter.
925 Mio. Euro
Prognose für 2028:
So hoch schätzt die Bundesregierung die erwarteten Einnahmen aus der Steuer.
Auch aus der Union kommt weiterhin Kritik. Neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der CDU und CSU aus den Bundesländern hatten sich wenige Tage vor der Einigung in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen die Steuer ausgesprochen.
Ihre Kritik: Eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und verteuere bestimmte Lebensmittel unnötig. Mit der nun vereinbarten Formulierungshilfe ist der Konflikt innerhalb der Koalition zunächst beigelegt. Über die weitere gesetzgeberische Umsetzung muss noch entschieden werden.
(dpa/KAGI)