Zuschüsse bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen
Im vergangenen Jahr waren 50.455 Menschen in Sachsen als langzeitarbeitslos gemeldet. Als langzeitarbeitslos wird man eingestuft, wenn man ein Jahr und länger als arbeitslos gemeldet ist.
Die Bundesagentur für Arbeit in Sachsen will Langzeitarbeitslose nun weiter gezielt unterstützen. „Der Erfolg auf dem Arbeitsmarkt hängt maßgeblich von der Qualität der Bildung und Qualifikation ab: Je geringer die Qualifikation, desto schlechter sind die Arbeitsmarktchancen der Menschen und umso höher ist ihre Arbeitslosenquote“, stellte die Agentur klar. Fachkräfte mit einem Berufsabschluss und Akademiker seien deutlich seltener von Arbeitslosigkeit und damit auch von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne beruflichen Abschluss.
Betroffene werden von den Jobcentern intensiv beraten und bei der Vermittlung begleitet. Nach Angaben der Arbeitsagentur können sie Qualifikationen durch Weiterbildungen und Umschulungen erwerben. Für Vorstellungsgespräche und Bewerbungsmappen werden die Kosten übernommen. Auch Probearbeit und ein Coaching zur Integration in das Unternehmen wird organisiert.
Für Gastronomen und Hoteliers bedeutet dies eine potenzielle Bewerberbasis, die mithilfe von gezielten Qualifizierungs- und Förderprogrammen effektiv erschlossen werden kann. Viele Tätigkeiten im Gastgewerbe – z. B. im Service, in der Küche oder in der Hotellerie – sind auch für Quereinsteiger geeignet. Damit ergibt sich auch für die bereits seit langem durch Personalmangel gebeutelte Branche eine Möglichkeit, durch gezielte Integration von langzeitarbeitslosen Menschen Personalengpässe zu verringern.
Unternehmen erhalten Zuschüsse bei Einstellung Betroffener
Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, können Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 75 Prozent beziehungsweise 50 Prozent des Arbeitsentgelts für die Dauer von zwei Jahren erhalten. Auch Zuschüsse für Weiterbildungskosten bei Qualifizierung während der Beschäftigung sind möglich. Voraussetzung ist die Einstellung von Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Dem Gastgewerbe bietet sich somit eine doppelte Chance: Einerseits könnte der dringend benötigte Fachkräftebedarf teilweise gedeckt werden, andererseits leisten die Betriebe einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und stärken gleichzeitig ihr Image als verantwortungsbewusste Arbeitgeber.
(dpa/SAKL)