Förderprogramm

Zwei Millionen für Sachsens Tourismus

Rechner mit der Aufschrift Coronavirus
Sachsen will den Neustart des Tourismus mit zwei Millionen Euro unterstützen. (Foto: © iStockphoto)
Ergänzend zu den Corona-Hilfen des Bundes will Sachsen touristischen Betrieben weitere zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit dem Förderprogramm soll der Neustart der Branche sowie die damit verbundenen Modellprojekte unterstützt werden.
Mittwoch, 14.04.2021, 12:46 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Sachsen will mit weiteren rund 9 Millionen Euro den von den Beschränkungen der Corona-Pandemie hart getroffenen Kultur- und Tourismusbereich unterstützen. Die Sächsische Staatsregierung hat dafür drei Förderprogramme beschlossen.

Förderprogramm zum Neustart der Tourismusbranche

Mit rund 2 Millionen Euro soll der Neustart in der Tourismusbranche und damit verbundene Modellprojekte unterstützt werden. Zur Verfügung stehen sollen die Fördergelder für

  • die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von Modellprojekten zum Neustart touristischer Angebote nach § 8g der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (in der jeweils geltenden Fassung);
  • Maßnahmen zum Erhalt von touristischen Einrichtungen nach Corona-bedingtem Betriebsausfall im laufenden Jahr 2021 oder zur Vorbereitung der kommenden Saison;
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind, dazu zählen insbesondere die Umsetzung von Hygienekonzepten wie zum Beispiel die Gästelenkung, Luftfilterung und Ähnliches.

Voraussetzungen für Unternehmen

Als Zuwendungsempfänger vorgesehen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine. Diese müssen – außer bei Modellprojekten – im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen im Tourismus erbringen. Die zur Förderung beantragten Maßnahmen dürfen zudem nicht über die Überbrückungshilfe, die November- und Dezemberhilfe des Bundes oder den Härtefallhilfen des Bundes und der Länder förderfähig sein. Die Zuwendung darf nicht zu einer Überkompensation führen. Dabei sind gegebenenfalls weitere Hilfen des Landes und des Bundes zu berücksichtigen.

Umfang der Zuwendungen

Die Höhe der Zuwendung soll bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, begrenzt auf maximal 300.000 Euro.

Für die Hilfen bedarf es noch der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages. Sobald eine Antragstellung möglich ist, werden die Modalitäten bekannt gegeben.

(Sächsische Staatsregierung/NZ)

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