Urteil Europäischer Gerichtshof

Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett erfassen

Ziffernblatt Uhr
Arbeitgeber sind laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten und Überstunden ihrer Mitarbeiter systematisch festzuhalten. (Foto: © Fotolia/ stadtratte)
Wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat, sind Arbeitgeber der EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten und Überstunden ihrer Mitarbeiter systematisch aufzunehmen.
Mittwoch, 15.05.2019, 11:26 Uhr, Autor: Kristina Presser

Die europäischen Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit und Überstunden ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Zu diesem Beschluss kam jüngst der Europäische Gerichtshof. Ohne ein entsprechendes Aufzeichnungssystem können die Zeiten nicht objektiv und verlässlich ermittelt werden, so heißt es im offiziellen Urteil des Gerichtshofs. Für Arbeitnehmer ist es dadurch schwierig bis unmöglich, ihr Recht auf maximale Höchstarbeitszeit und tägliche wie wöchentliche Ruhezeiten durchzusetzen. Wie ein solches System umgesetzt wird, das wird den EU-Staaten überlassen.

Hintergrund
Geklagt hatte die spanische Gewerkschaft CCOO gegen den spanischen Ableger der Deutschen Bank. Das Unternehmen solle dazu verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Somit soll die täglich vorgesehene Stundenzahl eingehalten und monatlich geleistete Überstunden dokumentiert werden. Die Deutsche Bank argumentierte, dass laut Rechtsprechung des Tribunal Supremo (Oberstes Gericht, Spanien) das spanische Recht zur Arbeitszeiterfassung keine allgemeingültige Verpflichtung vorsieht. Das kritisiert nun auch der Europäische Gerichtshof. Er bestimmte, dass die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta mit zugesicherten Arbeitnehmerrechten der Europäischen Union nicht angetastet werden darf. Damit unterlag die Deutsche Bank im Prozess.

Das Urteil gilt in den EU-Mitgliedsstaaten zwar sofort, in der Praxis müssen die einzelnen Länder aber erst noch die Gesetze beschließen, die die Arbeitgeber dann befolgen müssen. Solange die Politik also nicht reagiert, besteht auch für die Unternehmen noch kein akuter Handlungsbedarf.

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