Urteil

Ausschankverbot am Mainufer in Aschaffenburg gekippt

Paragraph wird in die Luft gehalten
Das Würzburger Verwaltungsgericht beurteilt die Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg als zu unbestimmt. (Foto: © Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Weil die Stadt ihm den Ausschank von Alkohol verbot, zog ein Aschaffenburger Gastwirt vor Gericht. Dieses gab seiner Klage Recht und erklärte die Verfügung der Stadt als rechtswidrig.
Dienstag, 13.04.2021, 11:05 Uhr, Autor: Martina Kalus

Ein Aschaffenburger Gastwirt kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg wieder Alkohol am Mainufer ausschenken. Das Gericht gab der Klage des Gastwirts am Montag Recht, weil die Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg zu unbestimmt und damit rechtswidrig sei. Der räumliche Geltungsbereich müsse klar und unmissverständlich geregelt sein. Dieser Beschluss im Sofortverfahren habe aufschiebende Wirkung. Die Stadt könne Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

(dpa/MK)

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