Wegen Wegfall von Sehenswürdigkeiten

BGH entscheidet: Was ist ein Reisemangel?

Eine Person mit einem Kaffee und einem Koffer in der Hand steht in einer Wartehalle am Flughafen und beobachtet ein Flugzeug beim Start
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt zur Erstattung von Reisekosten. (Foto: anyaberkut/fotolia)
Nach China reisen und aus heiterem Himmel zwei der wichtigsten Sehenswürdigkeiten nicht besuchen dürfen? Das geht gar nicht, fanden zwei Kunden eines Reisebüros und stornierten eine China-Tour. Ob sie das Geld zurückbekommen, darüber verhandelt der Bundesgerichtshof.
Dienstag, 16.01.2018, 09:11 Uhr, Autor: Markus Jergler

Wann darf eine Reise auch kurz vor Reiseantritt unentgeltlich storniert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Dem Fall zugrunde liegt die Klage eines Paares, das im Sommer 2015 eine China-Rundreise buchte. Als der Düsseldorfer Veranstalter eine Woche vor Beginn aber mitteilte, dass wegen einer Militärparade die Besichtigung zweier Hauptsehenswürdigkeiten in Peking ausfallen, sagten die beiden gleich die ganze Rundreise ab. Der Wegfall des Besuches der Verbotenen Stadt und des Platzes des Himmlischen Friedens sei ein so erheblicher Mangel, dass die Stornierung gerechtfertigt sei und die Kosten erstattet werden müssten, argumentierten sie.

„Erheblicher Mangel“
Die Vorinstanz sah das ebenso: Zwar hätte der geplante Besuch der beiden berühmten Stätten nur einen Tag gedauert und damit zeitlich nur einen kleinen Teil der zweiwöchigen Rundreise eingenommen. Die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens gehörten aber zu den weltweit bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt. Ihr Besuch sei den Klägern bei Vertragsschluss zugesichert worden – und der Wegfall eine „erhebliche Änderung der Reiseleistung“.

Der Reiseveranstalter aus Düsseldorf beharrt hingegen auf einer Stornogebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Reisepreises von 3298 Euro. Diese sei vertraglich zugesichert. Ein Grundsatzurteil des BGH ist nach Ansicht von Experten eher nicht zu erwarten. Denn im Gesetz stehe keine Definition dessen, was als „erheblicher Mangel“ einzustufen ist, sagt der Jurist und Reiserechtsexperte Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Das obliege jeweils der Betrachtung im Einzelfall. Nach seiner Einschätzung könnten die BGH-Richter dem Urteil der Vorinstanz folgen: Danach ist eine Chinareise wertlos, wenn trotz vorheriger Zusicherung so wichtige Sehenswürdigkeiten vom Programm gestrichen werden. Ob der BGH seine Entscheidung noch am Dienstag bekanntgibt, ist offen. (dpa/MJ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Wartburg bei Eisenach, Thüringen, Deutschland
Jahresbilanz
Jahresbilanz

Stabiles Tourismusjahr 2025 in Thüringen

Erst das Rekordjahr 2019, dann nur schwer wettzumachende Einbrüche durch die Corona-Pandemie – hinter der Thüringer Tourismusbranche liegen schwierige Jahre. Doch auch wenn das Vor-Corona-Niveau noch nicht erreicht ist, zeigt sich die Branche stabil. 
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin, bei einem Pressetermin
Branchenlage
Branchenlage

Wegner: Krieg beeinflusst ITB und Tourismus

Zum 60-jährigen Bestehen der Messe äußert sich Berlins Regierender Bürgermeister zu den Folgen des Kriegs im Nahen Osten. Die Auswirkungen auf den internationalen Reiseverkehr sind bereits deutlich spürbar.
Stefan Borgmann, Geschäftsführer der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TA.SH)
Technik
Technik

Digitale Bestellsysteme gegen Personalmangel im Tourismus

Steigende Kosten und fehlende Arbeitskräfte setzen Betriebe unter Druck. Stefan Borgmann, Geschäftsführer der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein, sieht Innovationen und eine stärkere Nebensaison als mögliche Ansätze.
Blick auf das Kloster St. Johannis in Brandenburg an der Havel am Wasser gelegen
Jahresbilanz
Jahresbilanz

Tourismus 2025 in Brandenburg stabil trotz Konsumzurückhaltung

5,4 Millionen Gäste und 14,3 Millionen Übernachtungen: Die Branche behauptet sich auf hohem Niveau. Rückenwind kommt vor allem aus der ruhigen Reisezeit und dem Wassertourismus.
Sandburgen-Wettbewerb am 07.05.2016 am Strand von Boltenhagen (Mecklenburg-Vorpommern)
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern

Fünf Behörden für Sandburg-Event: Bürokratieabbau gefordert

Fünf Ämter für einen Sandburgen-Wettbewerb? Für Kritiker in den Ostseebädern von Mecklenburg-Vorpommern ist das nur ein Beispiel ausufernder Bürokratie. Sie rufen auf zum „Kampf gegen die Bürokratiemonster“.
Strand an der Nordseeküste mit zahlreichen Strandkörben, Spaziergängern und rauer See unter bewölktem Himmel.
Bilanz
Bilanz

Niedersachsen erzielt 2025 neue Bestmarken bei Gästen und Übernachtungen

Mit 15,8 Millionen Gästen und 46,9 Millionen Übernachtungen erreicht das Land neue Höchstwerte. Erstmals seit der Pandemie wird das Niveau von 2019 übertroffen.
Eine Besuchergruppe auf einer Fahrradtour im Hamburger Hafen.
Jahresbilanz
Jahresbilanz

Tourismus in Hamburg auf gutem Kurs

Hamburg blickt auf ein erfolgreiches Tourismusjahr 2025 zurück: Im Vergleich mit anderen deutschen Städten zeigt die Hansestadt eine hohe Wachstumsdynamik und die höchste Auslastung der Hotels. Für 2026 sorgen große Jubiläen, neue Reiseanlässe und viel Kultur für Zuversicht. 
Touristin in Berlin
Übernachtungszahlen
Übernachtungszahlen

Berlin verpasst 30-Millionen-Marke bei Übernachtungen

Berlin verzeichnet 2025 weniger Gäste und Übernachtungen als im Vorjahr. Für das laufende Jahr zeigen sich Visit-Berlin-Chef Kieker und Senatorin Giffey jedoch zuversichtlich – aus folgenden Gründen.
Mann trägt Frau huckepack am Strand
Statistik
Statistik

Niedersachsen wird beim Küstentourismus beliebter

In welchen deutschen Küstenregionen verbringen Urlauber am liebsten eine Auszeit? Schleswig-Holsteins Küsten liegen in der Reise-Gunst deutlich vorn. Doch es gibt etwas Bewegung bei den Marktanteilen.