Gegen Umweltverschmutzung

Bundestag beschließt Einwegplastik-Verbot

Bunter Trinkhalme aus Einwegplastik
Auch Plastiktrinkhalme aus Einwegkunststoff sind ab Mitte 2021 in Deutschland verboten. (Foto: ©zauberblicke/stock.adobe.com)
Ab Mitte 2021 gilt ein Verbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen und führt damit den EU-Beschluss aus. Betroffen ist vor allem der Außer-Haus-Markt.
Freitag, 18.09.2020, 08:21 Uhr, Autor: Kristina Presser

Ab 3. Juli 2021 ist Schluss mit Plastikgabeln und Co. aus Einwegplastik. Wegwerfprodukte aus Kunststoff, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, sollen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden dürfen – das hat der Bundestag jetzt beschlossen. Er setzt damit den EU-Beschluss in Deutschland um. Bei der Abstimmung entschieden sich die Koalitionsfraktionen und die Grünen dafür, die AfD und die FDP dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Nun muss noch der Bundesrat bis Mitte 2021 zustimmen. Verboten sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor. Hiervon sind zwar auch Supermärkte, in erster Linie jedoch der Außer-Haus-Markt mit To-go- und Lieferservice-Angboten betroffen. Ziel ist es unter anderem, dass dadurch weniger Plastikmüll im Meer landet und an Strände gespült wird.
(Bundestag/dpa/KP)

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