Rechtslage

Darf der Chef Trinkgelder für sich behalten?

Ein Kellner begutachtet sein Trinkgeld
Für die meisten Gastronomen ist Trinkgeld nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein Teil der Motivation der Mitarbeiter. (Foto: © JackF/stock.adobe.com)
Trinkgelder sind für Kellner und Servicekräfte ein wichtiges Thema, werden durch diese schließlich ganz persönliche Leistungen von den Gästen belohnt. Doch darf der Vorgesetzte den Zusatz-Obulus auch für sich selbst einziehen?
Dienstag, 25.02.2020, 11:24 Uhr, Autor: Thomas Hack

Für die Kellner im Restaurant ist es ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit, aber auch in anderen Branchen erhalten Servicekräfte naturgemäß Trinkgeld von den Kunden. Aber dürfen diese die kleine Zuwendung auch bedenkenlos für sich behalten? Oder kann sich der Chef den kleinen Zusatzverdienst am Abend selbst zusprechen? „Das darf der Arbeitgeber natürlich nicht behalten“, erläutert Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, ganz deutlich. Trinkgelder stünden den Mitarbeitern zu. „Das ist ein Geldbetrag, den ein Dritter dem Arbeitnehmer gibt, ohne dass dafür eine bestimmte Leistung erbracht wird.“

Trinkgeld-Regelung in Gewerbeordnung verankert

Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung festgeschrieben, erklärt der Fachanwalt weiter. „Wenn es eine Kasse gibt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das an die Mitarbeiter zu verteilen.“ Arbeitnehmer hätten sogar einen Auskunftsanspruch und dürfen erfahren, wie viel in der Kasse ist. Zugleich könne der Arbeitgeber aber nicht verlangen, dass Arbeitnehmer Trinkgeld, das sie bekommen haben, in eine Gemeinschaftskasse einzahlen.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig. (dpa/TH)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Frau am Straßencafe
Biergartensaison
Biergartensaison

Rostock gibt Außenflächen für die Gastro frei

Vom 1. April an dürfen in Rostock Gastwirte auch im Verkehrsraum Gäste bedienen. Diese Freigabe ist bis 31. Oktober befristet.
Außenbereich eines Lokals mit Decken und Heizpilzen
Gastgärten im Winter
Gastgärten im Winter

Streit um Heizpilze jetzt auch in Österreich

Nicht zuletzt die Ankündigung der Regierung in Wien, Schanigärten in der kommenden Saison auch den Winterbetrieb zu erlauben, hat die Diskussion um Heizpilze neu entfacht.
Eine Gästeliste in einem Restaurant
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Berlin kündigt strengere Kontrolle von Gästelisten an

In der deutschen Hauptstadt sollen Gastronomen einer stärkeren Kontrolle unterzogen werden. Bürgermeister Michael Müller stockt dafür massiv das Personal der Ordnungsämter auf.
Eine Gruppe junger Menschen in einer Kneipe
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Senat boykottiert geplantes Alkoholverbot

Der Vorstoß der Berliner Gesundheitssenatorin, in Kneipen und Bars alkoholische Getränke zu verbieten, stieß auf heftigen Widerstand. Sogar Linke, Grüne und FDP ziehen zugunsten der Gastronomen jetzt am selben Strang.
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Zweckentfremdung
Zweckentfremdung

Bundesregierung erlaubt Polizeizugriffe auf Gästelisten

Die deutsche Bundesregierung weigert sich, ein Gesetz gegen den Polizeizugriff auf Gästelisten auszuarbeiten. Den Politikern zufolge dürfen die Daten durchaus zweckentfremdet werden.
Frau mit Mundschutz
Datenschutz
Datenschutz

Linke gegen Polizei-Zugriffe auf Gästelisten

Immer mehr Politiker sprechen sich dagegen aus, dass die Polizei Zugriff auf die Gästelisten von Restaurants bekommt. Jetzt kämpft auch die Linke gegen diese Praktiken an.
Ein geschlossenes Restaurant
Gerichtsverfahren
Gerichtsverfahren

Urteil: „Kein Versicherungsschutz bei Corona-Schließung“

Versicherungen gegen Betriebsschließungen haften nicht, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich auch Begriffe wie „Corona“ oder „Covid-19“ stehen. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Hamm.