Rechtslage

Darf man im Hotelzimmer Besuch empfangen?

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Dürfen Hotelgäste in ihrem Zimmer Besuch empfangen? (Foto: © sakkmesterke / fotolia)
Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Der Gast kann dort Bekannte empfangen, die er im Urlaub getroffen hat. Reist er beruflich, dient ein Hotelzimmer vielleicht für ein Meeting. Doch darf man das überhaupt? Was ist erlaubt und was nicht?
Donnerstag, 02.03.2017, 08:34 Uhr, Autor: Markus Jergler

Prinzipiell betrachtet liegt die Entscheidung darüber, wen oder wie viele Personen ein Hotelgast mit in sein Zimmer nehmen kann, allein beim jeweiligen Hotel. Dort liegt das Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. „Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf“, erklärt Heckel als Beispiel. Schließlich hat ein solcher Besuch auch immer einen Werbeeffekt für das Hotel.

Während ein kurzer Besuch am Tag durchaus erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. „Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nicht bezahltes Vier-Personen-Zimmer wird“, so Heckel. Das hätte auch mit deutschem Recht zu tun, so die Dehoga-Sprecherin. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden. (dpa/MJ)

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