Verbraucherschutz

EU-Kartellwächter ermitteln gegen große Reiseveranstalter

Warenkorb Symbol auf Bildschirm
Einige Reiseveranstalter und Hotels sollen bei ihren Online-Angeboten gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. (© pixabay.com)
Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union haben ein strenges Auge auf den immer stärker werdenden Online-Handel. Im Visier der Fahnder: die großen Reiseveranstalter wie Tui, Thomas Cook und Co..
Freitag, 03.02.2017, 09:47 Uhr, Autor: Felix Lauther

Reisende aus der EU haben bei ihrer Online-Buchung womöglich jahrelang zu viel bezahlt. Große Reiseveranstalter wie Thomas Cook, Kuoni oder Tui sind nun ins Fadenkreuz der EU-Kartellwächter geraten. Der Vorwurf: Hotels und Reiseveranstalter haben sich branchenintern und mit ihren Mitbewerbern abgesprochen. Die Verbraucher hätten somit nicht auf alle EU-Preisangebote im Internet zugreifen können und am Ende mehr bezahlt, obwohl es billigere Angebote für die Hotelübernachtung beispielsweise gegeben hätte.

Benachteiligung wegen Staatsangehörigkeit verstößt gegen EU-Recht
Laut geltendem EU-Recht dürfen Verbraucher aber bei ihren Online-Buchungen nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden. Es muss daher von den Anbietern gewährleistet sein, dass die Reisenden bei ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreisen-Planung immer auch Zugriff auf den günstigsten Preis bekämen.

Beschwerden von enttäuschten Kunden machten die EU-Kartellbehörde auf die Missstände aufmerksam. Die Schwere der Verstöße muss nun ermittelt werden. Daraus leitet sich die Strafe für die Reiseveranstalter und Hotelketten ab. Bei einer engen Kooperation mit den ermittelnden Behörden könnten einige betroffene Unternehmen sogar straffrei davonkommen. Wiegen die Vergehen jedoch schwer, kann die EU in Brüssel Strafen bis zu 10 Prozent vom Jahresumsatz der Konzerne verhängen. (zeit.de / FL)

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