Wohnungsvermittlungen

EU plant neue Gesetze gegen Airbnb & Co.

Ein Richterhammer und das Logo von Airbnb
Wird es seitens der EU noch dieses Jahr ein verbindliches Gesetzespaket über das Weitervermietunfgen von Wohnungen geben? Die Europäische Kommission hat dies zumindest angekündigt. (© Studio_East/stock.adobe.com/prima91/stock.adobe.com)
Da die Rahmenbedingungen für das Weitervermieten von Wohnungen vielerorts unklar sind, fordert der „Ausschuss der Regionen“ eine klare Rechtssprechung seitens der EU. Diese kündigt noch für dieses Jahr ein neues Gesetzespaket an.
Mittwoch, 22.01.2020, 12:40 Uhr, Autor: Thomas Hack

Dürfen Wohnungen nach Lust und Laune über Airbnb weitervermietet werden? Und wenn ja, wie lange eigentlich? Die Rahmenbedingungen sind in vieler Hinsicht derart unklar, dass sich Städte in ganz Europa mit der Rechtslage von Wohnungsvermietungen beschäftigen. Laut den Kommunen in zahlreichen Ländern sei es die Aufgabe der Europäischen Kommission, für Klarheit zu sorgen. Und diese scheint zu reagieren, wie unter anderem meinbezirk.at berichtet: Die EU hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetzespaket für die Digitalwirtschaft auszuarbeiten. Einen Katalog mit genau ausformulierten Forderungen gebe es bereits jetzt schon, nämlich seitens des sogenannten „Ausschuss der Regionen“ (AdR), wie es im Bericht weiter heißt.

Zugriffsrechte auf Airbnb-Daten gefordert

Insbesondere sollen Plattformen wie Airbnb rechtlich dazu gezwungen werden, den Kommunen jederzeit Zugriff auf deren Daten zu erteilen, weil diese für das Abgabewesen wichtig seien. Der AdR sei mit der derzeitig geltenden Rechtslage nicht zufrieden, da für digitale Unternehmen in der EU zudem das Sitzlandprinzip gelte. Sprich: Juristische Streitfälle müssen mit hohem Kostenaufwand in fremden Rechtssystemen ausgetragen werden. Die Rechte von Behörden in den Sitzländern sollen daher besser geregelt werden, um die Richtlinien zeitnah und unbürokratisch durchsetzen zu können. (meinbezirk.at/TH)

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